Qualifizierte Versorgung herzkranker Kinder gefährdet
Niedergelassene Kinderkardiologen reichen Verfassungsbeschwerde gegen ambulante Krankenhausbetreuung herzkranker Kinder ein
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener Kinderkardiologen (ANKK e. V.) haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die ambulante Betreuung herzkranker Kinder in Krankenhäusern eingereicht. Die Ärzte fordern die Abschaffung des § 116 b Abs. 2-5, Fünftes Sozialgesetzbuch, nach dem Kliniken eine bedarfsunabhängige Zulassung für das gesamte Gebiet der Kinderkardiologie erhalten, ohne über ausreichende Versorgungsstrukturen zu verfügen. "Damit ist die hohe Versorgungsqualität für herzkranke Kinder nicht mehr gewährleistet", sagt Dr. med. Karl Robert Schirmer, Vorsitzender der ANKK e. V. "Es besteht keine medizinische Notwendigkeit, dass kinderkardiologische Leistungen, welche flächendeckend mit hoher Kompetenz durch niedergelassene Kinderkardiologen erbracht werden, von Kliniken übernommen werden." 6.000 Kinder werden jedes Jahr in Deutschland mit einer Herzerkrankung geboren. Sie brauchen eine spezialisierte medizinische Betreuung.
Kostenexplosion befürchtet
Nebeneffekt des § 116 b Abs. 2-5, Fünftes Sozialgesetzbuch, ist eine zu erwartende Kostenexplosion in der Versorgung. Im Gegensatz zu den niedergelassenen Kinderkardiologen dürfen Krankenhäuser die kleinen Patienten ohne Budget- und Leistungseinschränkung behandeln. Anders als die niedergelassenen Ärzte unterliegen die Kliniken auch nicht der Bedarfsplanung. "Damit wird den Kliniken gesetzlich ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den niedergelassenen Spezialisten verschafft, der langfristig zu einer unnötigen Kostensteigerung im Gesundheitssystem führt", so Dr. Schirmer.
Keine Transparenz für die Patienten
Kinderkardiologen sind hochspezialisierte Ärzte, die eine mindestens 7 Jahre lange Facharztweiterbildung zum Kinder- und Jugendarzt mit Spezialgebiet Kinderkardiologie absolviert haben. Dadurch wird eine ganzheitliche Versorgung der Säuglinge, Kinder und Jugendlichen gewährleistet. Durch die neue Gesetzgebung erhalten zunehmend kleinere Kliniken eine Zulassung für die ambulante Versorgung herzkranker Kinder, die weder über kinderkardiologisch ausgebildetes Fachpersonal noch über die notwendigen Versorgungsstrukturen verfügen. "Diese Entwicklung betrachten wir mit großer Sorge", erläutert Dr. Schirmer, "zumal die Situation für Eltern betroffener Kinder nicht transparent ist." Bei Kindern mit angeborenen Herzfehlern sind an sich banale Erkrankungen wie Magen-Darm-Infekte oder Luftwegsinfekte oftmals eine Bedrohung. Im Sinne der umfassenden integrativen Versorgung übernehmen Kinderkardiologen sowohl die pädiatrische Versorgung als auch spezialisierte Aufgaben auf dem Gebiet der Kinderkardiologie.
Die ANKK e. V. fordert deshalb:
1. die Aufrechterhaltung der fachärztlichen Versorgung herzkranker Kinder,
2. wirtschaftlich unabhängige und klinikneutrale Beratung der Eltern im Hinblick auf die Durchführung von Operationen und Interventionen,
3. qualifizierte kinderkardiologische Betreuung durch Kinderärzte mit dem Schwerpunkt Kinderkardiologie,
4. kein Wettbewerbsvorteil für Kliniken durch fehlende Budgetierung und Leistungsbegrenzung.
Kontakt:
Dr. med. Karl Robert Schirmer
Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener Kinderkardiologen e. V.
Tel.: 040 883056-34
Mobil : 0151 15703294
E-Mail: kkr.schirmer@t-online.de
ANKK e. V.
Die ANKK e. V. ist die Interessengemeinschaft für niedergelassene Kinderkardiologen mit Sitz in Hamburg. Unter dem Dach der ANKK sind bundesweit mehr als 100 kinderkardiologische Praxen organisiert, die flächendeckend eine hochqualifizierte ambulante kinderkardiologische Versorgung sicherstellen. In Deutschland leben rund 300.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem angeborenen Herzfehler. Neben Kindern und Jugendlichen mit angeborenen Herz-Kreislauferkrankungen versorgen Kinderkardiologen auch Kinder und Jugendliche mit erworbenen Herzerkrankungen und mit akuten oder chronischen Erkrankungen, die mit Funktionsbeeinträchtigungen oder mit Herzrhythmusstörungen verbunden sind.