Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW 2020
Im Jahr 2020 werden zum neunten Mal die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW vergeben. Die Auszeichnungen für Dissertationen, Master- und Bachelor-Arbeiten erfolgen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW), dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. über das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW). Bewerbungen sind bis zum 8. Juli 2019 möglich.
Mit dem Nachwuchspreis Verbraucherforschung NRW soll der wissenschaftliche Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Die eingereichten Arbeiten sollen sich inhaltlich mit den Themen Verbraucherforschung, Verbraucherschutz oder verbraucherpolitisches Handeln beschäftigen.
Die Nachwuchsförderpreise werden im Frühjahr 2020 verliehen. Es werden drei Preise vergeben: In der Kategorie „Dissertation“ beträgt das Preisgeld 5.000 Euro, für die Kategorie „Master, Diplom, Staatsexamen“ ist ein Preisgeld von 2.500 Euro vorgesehen und der Preis in der Kategorie „Bachelor“ ist mit 2.000 Euro dotiert. Die Preisgelder sind nur für Forschungs- und Studienzwecke (bspw. universitäre Gebühren und Beiträge, Büroausstattung, wissenschaftliche Literatur, Computer, Forschungsreisen, Druckkostenzuschüsse, etc.) verwendbar. Kosten, die im direkten Zusammenhang der Abschlussarbeiten entstanden und nicht länger als ein Jahr vor der Preisübergabe entstanden sind, können berücksichtigt werden.
Teilnahmevoraussetzung ist eine Abschlussarbeit an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen und der Beitritt zum Netzwerk Verbraucherforschung NRW, die Mitgliedschaft ist kostenlos. Ein entsprechender Antrag kann hier gestellt und mit den übrigen Unterlagen eingereicht werden.
Es können Abschlussarbeiten in den Kategorien
- Bachelor,
- Diplom, Staatsexamen, Master und
- Dissertationen
eingereicht werden, die zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019 an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen und bewertet wurden. Die Arbeiten dürfen nicht bereits im Vorjahr für den Nachwuchsförderpreis Verbraucherforschung eingereicht worden sein. Die Arbeiten sollen sich unabhängig von der Fachrichtung mit Fragestellungen der Verbraucherforschung, des Verbraucherschutzes und der Verbraucherpolitik befassen.
Selbstbewerbungen sind ab sofort möglich. Weitere Informationen zur Bewerbung können dem Text der Bekanntmachung entnommen werden. Dort stehen auch Formblätter zum Download und Hinweise zum Datenschutz zur Verfügung. Über ein Kontaktformular kann die Bewerbung eingereicht werden: https://www.verbraucherforschung.nrw/foerdern/kvf-nachwuchsfoerderpreise-verbraucherforschung-2020-bekanntmachung
Weitere Informationen:
https://www.verbraucherforschung.nrw/foerdern/kvf-nachwuchsfoerderpreise-verbraucherforschung-2020-bekanntmachung Text der Bekanntmachung mit weiteren Informationen zur Bewerbung