Tagung: Der digitalisierte Staat – Chancen und Herausforderungen
Unaufhaltsam durchdringt die Digitalisierung alle Bereiche des gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Lebens. Rasante technologische Entwicklungen eröffnen neue Informations- und Kommunikationswege, vernetzen Menschen, Räume und Volkswirtschaften weltweit und verlagern Altbekanntes aus der realen in die digitale Welt. Nicht zuletzt werden dadurch auch vielfältige neue rechtliche Fragen aufgeworfen. Die 60. Assistententagung im März 2020 an der Universität Trier möchte sich rechtlichen Fragestellungen des digitalen Zeitalters widmen und die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für den modernen Staat beleuchten. Die Veranstalter rufen auf Beiträge einzureichen.
Die jährlich stattfindende Assistententagung im Öffentlichen Recht (ATÖR) ist eine wissenschaftliche Konferenz, die sich an alle deutschsprachigen wissenschaftlichen Mitarbeiter und Universitätsassistenten richtet, die nicht habilitiert sind. An der Tagung, die an wechselnden Universitätsstandorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz stattfindet, nehmen durchschnittlich 200 bis 250 Nachwuchswissenschaftler teil.
Die Veranstalter der Tagung 2020 an der Universität Trier haben nun einen Call of Paper veröffentlicht. Denkbar sind Beiträge zu folgenden – nicht abschließenden – Themenbereichen:
Grundrechte im digitalen Zeitalter: Was bedeutet unsere Grundrechtsordnung noch in der digitalen Welt? Wie begegnen wir den Gefährdungen durch Datendiskriminierung, Transparenzverluste und Privatisierung für die durch die Verfassung garantierte Grundrechtsausübung? Brauchen wir etwa gar eine digitale Grundrechte-Charta?
Die Digitalisierung – Feind oder Freund der Demokratie? Wie haben sich demokratische Prozesse durch die Digitalisierung verändert? Welchen Einfluss haben „social bots“ und „fake news“ auf die öffentliche Meinungsbildung? Was tun gegen Wahl-Hacks, Online-Desinformationskampagnen oder andere Cyberattacken in Zeiten des Wahlkampfs?
Sicherheit und Ordnung: Wie ist der Einsatz von automatisierten Waffensystem nach dem GG und dem Völkerrecht zu beurteilen? Darf der Staat Technologien der Datenanalyse zur Gefahrenprävention oder Strafverfolgung einsetzen? Wo liegen die rechtlichen Grenzen des Profiling?
Modernisierung von Verwaltung und Justiz: Welche Risiken birgt das vollautomatisierte Verwaltungsverfahren? Wie sind Entwicklungen hin zu einer digitalisierten Justiz zu bewerten? Wer stellt die entsprechende Software für Online-Gerichtsverfahren, das Online-Bürgeramt, die Erfassung von biometrischen Daten oder die e-Akte her?
Digitalisierung als internationaler Prozess: In welchen Ländern ist der nationale Grundrechtsschutz an die neuerlichen Umstände der Digitalisierung angepasst worden? Wie ist das chinesische Modell des sog. social scoring im Lichte des internationalen Menschenrechtsschutzesd zu bewerten? Braucht die Besteuerung der digitalen Welt eine (europäische) Reform?
Ethische Implikationen und Schranken: Inwieweit sind dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) etwa im Bereich der Pflege oder im Bereich der Fortbewegung (Autonomes Fahren) durch die Menschenwürde Grenzen gesetzt? Auf welchen Grundlagen und mit welchem messbaren Erfolg werden Ethik-Kommissionen tätig? Welche Grenzen ziehen das Grundgesetz und internationale Verträge hinsichtlich des Einsatzes von KI?
Vorschläge für Referate zum Thema werden in Form eines deutschsprachigen Exposés (ca. 3000 Zeichen) sowie eines kurzen Lebenslaufs bis spätestens 15. September 2019 mit dem Betreff „Exposé ATÖR Trier 2020“ an atoer@uni-trier.de erbeten.
Call for Arbeitskreise: Es ist gute Tradition, dass sich im Rahmen der Assistententagung die Arbeitskreise junger Völker- und Umweltrechtler treffen. Auch Arbeitskreise anderer Teildisziplinen sind gerne gesehen. Darüber hinaus möchten die Veranstalter einen Arbeitskreis „Ein neuer, gendergerechter Name für die ATÖR?!“ anregen, um den Themen der Namensgebung und der Geschlechtergerechtigkeit ein angemessenes Forum zu bieten. Vorschläge für (neue) Arbeitskreise oder die Bereitschaft zur Organisation eines Arbeitskreistreffens sind an das Organisationsteam zu richten.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Organisationskomitee 60. ATÖR 2020
Institut für Recht und Digitalisierung Trier
Universität Trier/Campus II
54286 Trier
Tel. +49 651/201-2535 oder -2691
Mail: atoer@uni-trier.de
Weitere Informationen:
http://www.atoer.uni-trier.de