Neue Förderrichtlinie: Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 14. Oktober 2019 die Förderrichtlinie „Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ veröffentlicht, um besonders innovative und praxisrelevante Forschungsergebnisse aus dem Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ weiter zu verfolgen und zeitnah an eine einsatztaugliche Lösung anzupassen.
Polizei und Feuerwehr, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen, Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft und vergleichbare Akteure, die mit der Herstellung und Gewährleistung der zivilen Sicherheit betraut sind, können durch diese Brücke in die Anwendung unmittelbar vom neuesten Stand von Wissenschaft und Technik profitieren.
Insbesondere bei sehr innovativen Lösungen, die den Anwendern zum Teil vollkommen neue Fähigkeiten verleihen oder Arbeitsweisen ermöglichen, reichen Funktionstests unter Laborbedingungen oft nicht aus, um das tatsächliche Potenzial für die Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unter Beweis zu stellen. Hierzu sind deutlich umfangreichere Erprobungen und wissenschaftliche Validierungen der neuen Systeme, Verfahren oder Konzepte unter Einsatzbedingungen notwendig, durch die potenzielle Anwender die konkrete Nutzbarkeit und den praktischen Mehrwert eines neuen Systems für die alltägliche Arbeit auch im Zusammenspiel mit schon vorhandener Ausrüstung und etablierten Verfahren belastbar einschätzen können.
Damit die Brücke in die Anwendung gelingt erhalten Projekte, die im Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ eine Förderung erhalten haben und sich durch eine besonders erfolgreiche, strukturierte und effiziente Durchführung auszeichnen, die Möglichkeit, im Rahmen von sogenannten Innovationsprojekten ihre Ergebnisse fortzuentwickeln und neu erkannte Forschungs- und Entwicklungsbedarfe in einem iterativen Prozess gezielt zu adressieren. Dadurch können sie ihre Ergebnisse so weit entwickeln, dass eine wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen die Prüfung der Leistungsfähigkeit der Forschungsansätze ermöglicht.
Einreichungsfristen für Projektskizzen:
Die Projektskizzen können jederzeit, jedoch bis spätestens 31. Dezember 2023 eingereicht werden. Vor Einreichung einer Skizze ist mit dem Projektträger Sicherheitsforschung Kontakt aufzunehmen.
Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem des zuständigen Projektträgers VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ) zu nutzen:
https://www.projekt-portal-vditz.de/bekanntmachung/praxisleuchttürme.
Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sind dort verfügbar, ebenso wie eine verbindliche Vorlage für die Skizzenerstellung. Zusätzlich zu der fristgerechten elektronischen Einreichung muss eine durch die Koordinatorin oder den Koordinator unterschriebene Druckfassung beim Projektträger VDI TZ eingehen.
Weitere Informationen zu dieser Bekanntmachung finden Sie unter:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2647.html
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Martin Bettenworth
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI Technologiezentrum GmbH
Tel.: +49 211 6214-399
E-Mail: bettenworth@vdi.de
Weitere Informationen:
http://www.sifo.de Webseite für die zivile Sicherheitsforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung