Dr.-Ing.: 125 Jahre Promotionsrecht
Im Oktober 1899 erließ Kaiser Wilhelm II den Erlass für die Technischen Hochschulen, die Titel „Dipl.-Ing.“ und „Dr.-Ing.“ zu verleihen / Grundstein für die Gleichstellung mit den traditionsreichen Universitäten / Feierlichkeiten fanden im Lichthof der heutigen TU Berlin statt
Dem jahrzehntelangen Kampf der Technischen Hochschulen im 19. Jahrhundert um ihre gesellschaftliche und kulturelle Anerkennung folgte im Oktober 1899 ein entscheidender Schritt: Erstmals durften die Technischen Hochschulen in Preußen die Titel „Dipl.-Ing.“ und „Dr.-Ing.“ verleihen. Den Erlass unterschrieb Kaiser Wilhelm II am 11. Oktober 1899. Wenige Tage später überreichte er ihn anlässlich der „Hundertjahr-Feierlichkeiten“ der TH Berlin, einer Vorgängereinrichtung der TU Berlin. Damit war ein wesentlicher Grundstein für ihre Gleichstellung mit den traditionsreichen Universitäten gelegt und die Tür war geöffnet für den Aufstieg, aber auch die wechselvolle Geschichte der Technik- und Ingenieurwissenschaften. Die Feier im Lichthof der heutigen TU Berlin hatte mithin eine hohe kulturelle und symbolische Relevanz und wurde über vier Tage ausgetragen. Der gesellschaftliche Status des Ingenieurstands profitierte davon bereits im beginnenden Jahrhundert, aber erst über dessen Verlauf hinweg wurden die Technikwissenschaften zum festen Teil des universitären Wissenschaftskanons.
Die Technikhistorikerin der TU Berlin, Prof. Dr. Heike Weber, wirft einen Blick zurück auf die Geschichte der Verleihung, der Entwicklung der Technik- und Ingenieurwissenschaften, auch und von allem am Beispiel der damaligen TH Berlin und der heutigen TU Berlin: https://www.tu.berlin/go271192/
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Stefanie Terp
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