Fernstudium "Rechtsfachwirt"
Fernstudium "Rechtsfachwirt"
Fortbildungsmaßnahme für Mitarbeiter/in von Anwaltskanzleien
Ihre Aufstiegsmöglichkeiten verbessern können Mitarbeiter von Anwaltskanzleien: Das Fernstudium "Rechtsfachwirt" an der Technischen Fachhochschule Berlin (TFH) macht es möglich. Rund 100 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet nutzen jährlich diese Fortbildungsmöglichkeit, die vom Fernstudieninstitut der TFH seit 1986 in Kooperation mit der FHVR und der Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin erfolgreich durchgeführt wird.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am 23.08.2001 eine Prüfungsverordnung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Rechtsfachwirtin/ Geprüfter Rechtsfachwirt" erlassen, der die bisherige Berufsbezeichnung "Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach" ersetzt. An der TFH Berlin wurden die Lehrinhalte des Fernstudiums entsprechend der neu festgelegten Prüfungsinhalte "Rechtsfachwirt" erfolgreich überarbeitet.
Das dreisemestrige Fernstudium bereitet die Teilnehmer auf die Rechtsfachwirtprüfung der RAK vor und vermittelt im Wege der beruflichen Fortbildung die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten. Dabei werden auch Fähigkeiten für das nichtanwaltliche Aufgabenfeld (Verwaltung, Organisation und Personalwirtschaft) erworben.
Ein neuer Durchlauf des Fernstudiums beginnt im Wintersemester 2003/2004 am 1. Oktober 2003, noch sind freie Plätze vorhanden.
Nach einem Jahr findet im September 2004 eine sechstägige Präsenzphase an der Technischen Fachhochschule Berlin statt. Die Prüfungen werden im Mai 2005 von der RAK Berlin abgenommen.
Weitere Informationen gibt es direkt im Fernstudieninstitut der TFH Berlin telefonisch unter 030/4504-2231 oder im Internet unter: www.tfh-berlin.de/~fsi
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