Haftung oder Enthaftung des Managements?
Haftung oder Enthaftung des Managements? Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Walter Bayer
Metallgesellschaft, Daimler-Benz, Kloeckner-Humbold-Deutz - diese ersten deutschen Industrie-Adressen stehen stellvertretend fuer zahlreiche Unternehmen, die durch Managementfehler in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Fuer Aktionaere und OEffentlichkeit stellt sich die Frage: Haften Vorstand und Aufsichtsrat fuer die entstandenen Verluste? Der Jenaer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Walter Bayer analysiert in seiner Antrittsvorlesung am 24. Juni 1996, 18.00 Uhr c.t., in der Aula des Universitaetshauptgebaeudes die gesetzliche Haftungslage des Managements. Er erlaeutert, warum in der Rechtswirklichkeit Schadensersatzansprueche gegen Vorstaende und Aufsichtsraete deutscher Aktiengesellschaften nur aeusserst selten geltend gemacht werden. Wesentlich dramatischer stellt sich demgegenueber das Haftungsrisiko fuer die Geschaeftsfuehrung der meist mit wenig Eigenkapital ausgestatteten GmbHs dar. Diese werden in juengster Zeit aufgrund der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von Gesellschaftsglaeubigern haeufig erfolgreich in Anspruch genommen. Hier stellt sich die Frage: Erfordert das Glaeubigerinteresse den Zugriff auf das Privatvermoegen des GmbH-Managements oder kann die persoenliche Haftung vermieden werden?
Kontakt: Friedrich-Schiller-Universitaet Jena Rechtswissenschaftliche Fakultaet Prof. Dr. Walter Bayer Carl-Zeiss-Str. 3, 07743 Jena Tel.: (03641)6 31580 Fax: (03641)6 31582