Erprobungsklausel an der Humboldt-Uni
Erprobungsklausel im Konzept beschlossen
Mit 12 Ja- und ohne Gegenstimmen, bei 6 Enthaltungen hat das Kuratorium der Humboldt-Universitaet zu Berlin auf seiner heutigen Sitzung dem Konzept der Universitat zur Erprobungsklausel zugestimmt. Im Beschluss wird die Universtitaet aufgefordert, auf der Basis des vorliegenden Konzeptes und nach Gespraechen mit dem Wissenschaftssenator die endgueltige Fassung auszuarbeiten und dem Kuratorium zur Entscheidung zu uebergeben.
Das vorliegende Konzept zur Nutzung der Erprobungsklausel, die die Moeglichkeit eroeffnet, von weiten Teilen des Berliner Hochschulgesetzes abzuweichen, befasst sich vor allem mit der ersten Phase der Reform, dem Verhaeltnis des Landes zur Universitaet und der Rekonstruktion der Zentralorgane der Universitaet. Diskussionspunkte waren vor allem die Zusammensetzung eines neuen Kuratoriums sowie die Vorschlagsrechte fur deren Mitglieder. Nach vorliegendem Beschluss werden die Aenderungen drei Jahre erprobt und danach vom bestehenden Kuratorium evaluiert. Ueber weitere Detailfragen soll nun in der AG Erprobungsklausel sowie mit dem Wissenschaftssenator weiter diskutiert werden. Ein Aenderungsantrag der Gewerkschaftsvertreter, ein neu zu bildendes Kuratorium zwar zu verkleinern, es aber in seiner Zusammensetzung nicht wesentlich zu veraendern, wurde abgelehnt.
Die meisten Abgeordneten sowie vor allem die Angehoerigen der Humboldt-Universitaet aus allen Statusgruppen sprachen sich fuer das vorliegende Konzept aus, da damit auch der Reformwille und die Reformfaehigkeit der Universitaet bewiesen wird, was auch die anderen Berliner Hochschulen zu mutigen Reformvorschlaegen motivieren kann.