Recht und Information
upm-Pressemitteilung der Universitaet Muenster 630/98 - 09. Februar 1998
Recht und Information
Neues Institut an der Juristischen Fakultaet der Universitaet Muenster
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft will ein neues Institut der Rechtwissenschaftlichen Fakultaet der Universitaet Muenster erforschen. Das "Institut fuer Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht" (ITM) wird am Freitag, 13. Februar 1998, um 10.15 Uhr feierlich in der Aula des muensterschen Schlosses eroeffnet.
UEberall in Europa werden verstaerkt Anstrengungen unternommen, die mit der Informationsgesellschaft einhergehenden Rechtsprobleme zu bewaeltigen. Derzeit wird vor allem untersucht, ob und inwiefern die mit dem Mulitmedia-Zeitalter entstehenden Fragestellungen mit dem bisherigen Instrumentarium des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts geloest werden koennen. Als Beispiele koennen das Telekommunikationsgesetz und die Entwuerfe des Teledienstegesetzes und des Multimedia- Staatsvertrags der Laender angefuehrt werden. In anderen Sektoren wie zum Beispiel dem Telekommunikationsrecht wird ueber die Abloesung eines sektoral geltenden Sonderverwaltungsrechts durch das Kartell- und Wettbewerbsrecht nachgedacht.
Das Institut fuer Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universitaet Muenster hat sich zum Ziel gesetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft zu erforschen. Um aus den Erfahrungen anderer Laender zu lernen, soll der Rechtsvergleichung eine besondere Stellung eingeraeumt werden. Darueber hinaus gehoert es zu den Aufgaben des Instituts, das Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Lehre und Weiterbildung zu vertreten.
Das Recht der Information, Telekommunikation und der Medien ist eine "Querschnittsmaterie", die heute von keiner der drei klassischen Rechtsdisziplinen - Buergerliches Recht, Strafrecht und OEffentliches Recht - auch nur annaehernd abgedeckt werden kann. Das ITM will daher faecheruebergreifende Forschungs- und Lehrtaetigkeiten ermoeglichen und foerdern. Die Institutsstruktur mit einer zivilrechtlichen und einer oeffentlich-rechtlichen Abteilung ist bisher in der Bundesrepublik Deutschland ohne Vorbild.
Die beiden Abteilungsleiter des neuen Instituts werden im Rahmen der Eroeffnungsfeier am Freitagvormittag ihre Antrittsvorlesungen halten: Prof. Dr. Thomas Hoeren (Zivilrechtliche Abteilung) spricht ueber "Information als Gegenstand des Rechtsverkehrs". Prof. Dr. Bernd Holznagel (OEffentlich-Rechtliche Abteilung) behandelt "Rechtsprobleme der Konvergenz von Rundfunk- und Telekommunikationsrecht".