Rechtsfragen der Exportkontrolle
Das neugegründete "Zentrum für Außenwirtschaftsrecht" (ZAR) der Universität Münster veranstaltet am 19. und 20. November den dritten münsterschen Außenwirtschaftsrechtstag zum Thema "Rechtsfragen der Exportkontrolle".
Die Stärke der deutschen Wirtschaft hängt maßgeblich vom Export von Waren oder Dienstleistungen in alle Regionen der Erde ab. Ereignisse wie der Golf-Krieg haben jedoch gezeigt, daß der Export bestimmter Güter einer strengen Kontrolle bedarf, damit nicht außen- und sicherheitspolitische Interessen verletzt werden. Mit Rechtsfragen der Exportkontrolle beschäftigt sich der 3. Außenwirtschaftsrechtstag, der am 19. und 20. November 1998 in Münster vom neugegründeten Zentrum für Außenwirtschaftsrecht (ZAR) am Institut für Wirtschaftsverwaltungsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität veranstaltet wird.
Nach einem Grundsatzreferat von Dr. Wolfgang Danner, Präsident des Bundesausfuhramtes in Eschborn, verfolgt die Tagung in der Aula des münsterschen Schlosses drei Schwerpunktthemen, die in Referaten von Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Recht und Verwaltung und in Podiumsdiskussionen behandelt werden. Im Mittelpunkt des ersten Tags stehen Zwischenbilanz und Perspektive der Exportkontrolle von sogenannten "dual-use- Gütern", also Gütern, die sowohl zu militärischen als auch zivilen Zwecken eingesetzt werden können. Zu diesem wichtigen Thema nehmen R. M. Petriccione von der Europäischen Kommission in Brüssel, Ministerialrat Volker Hahn vom Bundeswirtschaftsministerium und Ministerialrat Dr. Elmar Matthias Hucko vom Bundesjustizministerium Stellung. Die Sicht der Wirtschaft erläutert Prof. Dr. Merkelbach von Philips International.
Der zweite Tag beginnt mit Referaten zu strafrechtlichen Problemen der Exportkontrolle. Mehrjährige Freiheitsstrafen sind gegenüber verantwortlichen Unternehmern in der jüngsten Vergangenheit bereits von deutschen Gerichten verhängt worden. Stellung nehmen Oberstaatsanwalt Klaus Bieneck von der Staatsanwaltschaft Stuttgart und Prof. Dr. Ursula Nelles vom Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Münster.
Der dritte Themenschwerpunkt der Tagung beschäftigt sich mit dem US-Reexportrecht. Dabei geht es um Rechtsvorschriften der USA, die weltweite Geltung beanspruchen und immer dann greifen, wenn auch den USA eingeführte Waren nach Verarbeitung oder direkt in andere Länder wieder ausgeführt werden. Zu diesem Verfahren, daß auf erhebliche völkerrechtliche Bedenken stößt, äußern sich die Rechtsanwälte Dr. Christoph Hölscher aus Münster und Dr. Lothar Grießbach aus Washington.
Nähere Informationen zum 3. Außenwirtschaftsrechtstag am 19. und 20. November im münsterschen Schloß erteilt Dr. Hermann Pünder vom Zentrum für Außenwirtschaftsrecht (ZAR), Telefon: 0251/83-2 27 01, Telefax: 0251/83-2 83 15, Email: zar@uni-münster.de.
Weitere Informationen:
http://www.uni-muenster.de/Jura.wivwr/frame_zar.html
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