Habilitation mit 30 - Die Juristen stellen die jüngste Nachwuchswissenschaftlerin
Sie ist die jüngste Habilitandin in diesem Jahr: Im Alter von nur 30 Jahren hat Dr. Christiane Wendehorst im Dezember ihr Habilitationsverfahren an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilian-Universität München erfolgreich abgeschlossen.
Um ihre Zukunft muß sich die Ausnahme-Juristin keine Sorgen machen: Bereits seit dem Wintersemester 1998/99 lehrt die gebürtige Münchnerin an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald. Sie erhielt den Ruf auf einen Lehrstuhl (Gerd-Bucerius-Stiftungsprofessur) für Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung und Rechtsharmonisierung im Ostseeraum an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät.
Jedes Jahr habilitieren sich an der Universität München 90 bis 100 Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen. Der Frauenanteil liegt derzeit bei 15 Prozent. Die LMU stellt in Bayern ein gutes Drittel aller Habilitationen, bundesweit sind es sechs Prozent. Mit dem extrem frühen Abschluß ihrer Habilitation liegt Frau Wendehorst weit unter dem Altersdurchschnitt der Habilitanden von knapp 40 Jahren in Bayern (39,5 Jahre) wie auch im Bundesgebiet (38,8 Jahre).
1994 promovierte die damals 26jährige mit "summa cum laude". Im gleichen Jahr wurde sie von der Juristischen Fakultät der LMU mit dem Fakultätspreis ausgezeichnet. 1995 nahm sie den Bayerischen Habilitationsförderpreis entgegen. Sie erhielt während ihrer Ausbildung mehrere Stipendien und Förderungen wie das Begabtenstipendium des Freistatates Bayern, die Aufnahme in die Stiftung Maximilianeum und die Studienstiftung des Deutschen Volkes sowie ein Jahresstipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes. Frau Wendehorst ist verheiratet. (gl)
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