Honorarprofessur für Dr. Klaus Tolksdorf
Richter am Bundesgerichtshof wird von der Universität Münster ausgezeichnet.
Dr. Klaus Tolksdorf, Richter am Bundesgerichtshof und Lehrbeauftragter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität, ist zum Honorarprofessor ernannt worden. Der Rektor der Universität Münster, Prof. Dr. Jürgen Schmidt, überreichte die Ernennungsurkunde am Montag, 14. Juni 1999, im münsterschen Schloß.
Klaus Tolksdorf hat in Bonn Rechtswissenschaften studiert. An der Universität Münster wurde er 1988 mit einer Arbeit zum "Mitwirkungsverbot für den befangenen Staatsanwalt" promoviert. 1992 wurde der Jurist zum Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ernannt. Er gehört seitdem dem 4. Strafsenat und seit 1995 auch dem Großen Senat für Strafsachen an. Seit 1997 ist er zugleich Präsidialrichter.
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster ist Dr. Tolksdorf seit 1994 als Lehrbeauftragter tätig. Seine Besprechungen neuerer Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Straf- und Strafprozeßrecht sind seitdem fester Bestandteil des strafrechtlichen Lehrprogramms der Fakultät. Auch um den Fortschritt und die Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich des Strafrechts hat er sich verdient gemacht. Für die Qualität seiner wissenschaftlichen Leistungen sprechen ein große Anzahl von Publikationen und Veröffentlichtungen in wichtigen Fachzeitschriften. In der soeben erschienenen 4. Auflage des "Karlsruher Kommentars zur Strafprozeßordnung" hat Dr. Tolksdorf einen Teil der Kommentierung übernommen.
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