Wahl der Frauenbeauftragten kurzfristig abgesetzt
Die Universität Dortmund hat die für diese Woche anberaumte Wahl der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen abgesetzt. Die Hochschule reagierte damit auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen.
Das Landesgleichstellungsgesetz, das am 20. November in Kraft trat, sieht anstelle der Frauenbeauftragten, deren Amt im Universitätsgesetz definiert war, nunmehr das Amt der Gleichstellungsbeauftragten vor, das mit deutlich veränderten Zuständigkeiten und Rechten verbunden ist.
Der Wahlvorstand der Universität kam zu dem Ergebnis: Der noch unter dem alten Recht eingeleiteten Wahl der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen ist durch diese Rechtsänderung die Grundlage entzogen worden. Die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten ist in der Grundordnung der Universität Dortmund neu zu regeln.
Der Wahlvorstand hat deshalb in seiner Sondersitzung am 26.11.1999 der Universitätsleitung empfohlen, die Wahl der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen jetzt abzusetzen. Die neuen Regelungen für die Wahl, die Bestellung und die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten sollen unverzüglich erarbeitet werden. Einstweilen kann nach Auffassung des Wahlvorstandes in Abstimmung mit der amtierenden Frauenbeauftragten und ihren Stellvertreterinnen eine kommissarische Gleichstellungsbeauftragte bestimmt werden.
Wie geplant wählen die Hochschulangehörigen der Universität Dortmund allerdings in dieser Woche ihre Vertreter für den senat und den Konvent sowie für die Fachbereichsgremien.
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