HWWA:Reform des Arbeits- und Tarifrechts ist überfällig
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Reform des Arbeits- und Tarifrechts ist überfällig
Der Fall Holzmann hätte eine heilsame Nebenwirkung, wenn er den Gesetzgeber und die Tarifvertragsparteien veranlassen würde, darüber nachzudenken, wie den veränderten Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt besser Rechnung getragen werden kann, als durch starre Flächentarifverträge, durch staatlich garantierte Mindestlöhne und durch Auslegungen des Arbeitsrecht, die - wie das Günstigkeitsprinzip - beschäftigungssichernde Vereinbarungen erschweren, schreibt Dr. Hans-Hagen Härtel vom HWWA in der neuesten Ausgabe der vom Hamburger Institut herausgegebenen wirtschaftspolitischen Monatsschrift WIRTSCHAFTSDIENST.
Deutschland könne sich die Kombination aus hohem Lohnniveau und geringer Lohnspreizung - insbesondere in regionaler Hinsicht - nicht mehr leisten, betont der HWWA Experte. Das Arbeitskräfteangebot sei im Hinblick auf die Qualifikation und die Mobilität nicht mehr so homogen wie früher, der wachsende Anteil an nicht lagerfähigen Dienstleistungen mache starre Arbeitszeiten immer obsoleter, und die Standortunterschiede seien erheblich größer geworden. Wenn die überfällige Reform des Arbeits- und Tarifrechts ausbleibe, dann werde in Westdeutschland der Ausnahmezustand Ostdeutschlands zur Regel: Tarifverträge und gesetzliche Regelungen verlieren ihre Geltung und werden stillschweigend suspendiert. Der Fall Holzmann zeige, dass dieses Dilemma uns nicht von außen oktroyiert werde. Die Globalisierung habe den ohnehin bestehenden Reformbedarf nur verstärkt.
Hamburg, 20.12.1999 Telefon 040 428 34 354
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