Hochschulverband warnt seine Mitglieder vor Rufannahmen nach Baden-Württemberg
Deutscher Hochschulverband
- Presseinformation -
Nr. 2/2000
Bonn, den 16. Februar 2000
Hochschulverband warnt seine Mitglieder vor Rufannahmen nach Baden-Württemberg
Schiedermair: "Zeitliche Befristung bei Erstberufung ist wettbewerbsfeindlich"
Der Deutsche Hochschulverband hat seine Mitglieder davor gewarnt, einen Erstruf an die Universitäten des Landes Baden-Württemberg anzunehmen. Wie Verbandspräsident Professor Dr. Hartmut Schiedermair erklärte, will Baden-Württemberg künftig Professoren bei der Erstberufung grundsätzlich nur noch auf Zeit einstellen. "Der Deutsche Hochschulverband kann seine Mitglieder nur davor warnen, sich auf ein befristetes Dienstverhältnis einzulassen", sagte Schiedermair. "Eine Befristung bei der Erstberufung zeugt nicht nur von einem tiefgehenden Misstrauen des Gesetzgebers gegenüber dem Professorenberuf. Sie ist darüber hinaus angesichts der außerordentlich langen Qualifikationszeit für den Beruf des Hochschullehrers, die bereits mit einer Vielzahl befristeter Dienstverhältnisse verbunden ist, sachlich unbegründet und unsozial." Hinzu komme, dass bis heute nicht feststehe, wer nach welchen Regeln über die Entfristung entscheide.
Schiedermair wies darauf hin, dass den auf Zeit berufenen C 4-Professoren zudem verwehrt werde, sich in den ersten drei Jahren auf andere Stellen zu bewerben. Dies bringe die betroffenen Hochschullehrer in die widersinnige Situation, sich nicht einmal auf unbefristete Stellen bewerben zu dürfen. "Welche Spitzenkräfte will man eigentlich in Baden-Württemberg mit solch indiskutablen Einstellungsbedingungen gewinnen? Mit einem solchen Schlag gegen den wissenschaftlichen Nachwuchs braucht Baden-Württemberg die viel beschworene Eliteförderung und den Wettbewerb um die besten Köpfe erst gar nicht beginnen. Andere Bundesländer freuen sich schon über den hausgemachten Wettbewerbsnachteil des Landes Baden-Württemberg", erklärte Schiedermair.
Da die Regelung auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich sei, suche der Deutsche Hochschulverband unter den befristet berufenen Hochschullehrern nach Klägern, um die Befristungsregelung zu Fall zu bringen.
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