Über die Berufstätigkeit zum Studium
Das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sieht die Möglichkeit vor, dass besonders befähigte Berufstätige, die aufgrund ihrer Begabung, ihrer Persönlichkeit und der Vorbildung für ein Studium in Frage kommen, aber keine Hochschulreife besitzen, die erforderlichen Fähig-keiten und Kenntnisse durch ein erfolgreiches Ablegen einer Prüfung zur Feststellung der Studien-befähigung nachweisen können. Der Hochschulstandort in Stendal bietet diese Möglichkeit für Interessierte ab Sommersemester 2000 an. Bei rechtzeitiger Bewerbung um diese Prüfung kann bei Bestehen das Studium noch zum Wintersemester (Beginn 01.10.2000) aufgenommen werden.
Der Standort bietet Betriebswirtschaft mit kosmopolitischer Ausrichtung an. D.h. neben der Betriebs-wirtschaft sind anders geartete Fächer zu belegen, erhöhte Möglichkeiten zur Sprachausbildung sind gegeben. Ein Auslandssemester als Pflichtsemester sowie ein Praktikum nach eigener Wahl in jedem Semester im Anschluss an die Theoriephase in einem Betrieb eigener Wahl muss abgelegt werden. Interessenten können sich an die Studienberatung in Stendal
Anschrift:
Fachhochschule Altmark i.G.
Studienberatung Frau Henning
Am Dom 13
39576 Stendal
Tel.: 0 39 31/79 47 02
Fax: 0 39 3179 47 00
wenden.
Informationen über die Hochschule erhalten Sie auf Anfrage oder über http://www.stendal.fh-magdeburg.de.
Weitere Informationen:
http://www.stendal.fh-magdeburg.de