"Elchtest" fürs Gesetz
Mit einem Verfahren, der sogenannten Gesetztesfolgenabschätzung, lassen sich die Folgen eines Gesetzes im Voraus überprüfen. Das Verfahren wird morgen im Bundestag vorgestellt
Wird ein neues Produkt auf den Markt gebracht, etwa ein Auto, werden Fahrverhalten, Kosten und seine Qualität im Vorfeld getestet. Selten so bisher bei Gesetzen. Um Auswirkungen, Kosten, Wirksamkeit und Nutzen schon vorher beurteilen zu können, hat das Land Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer deshalb ein praktikables Verfahren zur sogenannten Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) erprobt und zwar zu einem geplanten Landeswaldgesetz. Noch bevor der Referenten-Entwurf vorlag, wurden verschiedene Regelungsmöglichkeiten und deren Effekte abgeschätzt und die günstigste Alternative ermittelt.
Mit dem "Elch-Test" fürs Gesetz, wie im rheinland-pfälzischen Umweltministerium die prospektive, also vorausschauende, Abschätzung genannt wird, wird anhand verschiedener möglicher Alternativen untersucht, ob das Gesetz sich auch so auswirkt, wie vom Gesetzgeber gewollt, ob es vom Bürger verstanden wird und ob es mehr Kosten verursacht als geplant.
Eine weitere Möglichkeit ist die begleitende GFA, mit der ein bereits vorliegendes, aber noch nicht verabschiedetes Gesetz überprüft wird - vor allem in Hinblick auf Verständlichkeit und Nutzen - sowie die retrospektive, also nachträgliche Abschätzung, bei der die tatsächlichen Folgen unter die Lupe genommen werden. Bei diesem sogenannten Gesetzes-Controlling wird erforscht, ob sich das Gesetz in der Praxis bewährt hat.
Im Februar stellte Prof. Dr. Carl Böhret von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer das Verfahren in einer Enquete-Kommission des baden-württembergischen Landtags vor. Intensiv wurde darüber diskutiert, wie bei mittleren und kleineren Unternehmen Bürokratiekosten gesenkt und ob sie mithilfe der GFA-Methode vorher erkannt und abgeschätzt werden können.
Am kommenden Donnerstag wird Böhret die Erfahrungen mit der GFA im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorstellen.
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