Universität Dortmund regelt Wahl der Gleichstellungsbeauftragen
Eine neue gesetzliche Basis bei der Mitwirkung zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist Hintergrund der Änderung der Grundordnung, der Universität Dortmund, die am 18. Mai vom Senat der Hochschule beschlossen wurde.
Hintergrund ist das Wirksamwerden der Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, das nun - nach Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes - auch für die Hochschulen in NRW gilt. Es gibt den Gleichstellungsbeauftragten eine Reihe von zusätzlichen Mitwirkungsmöglichkeiten, insbesondere auch bei der Berufung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
An der Universität Dortmund, deren bisherige Frauenbeauftragte Ende Januar aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist, wurden jetzt mit der Änderung der Grundordnung die Voraussetzungen für die Wahl und Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten sowie ihrer Vertretung nach der neuen Rechtslage geschaffen.
Die Änderung der Grundordnung muss allerdings noch vom Wissenschaftsministerium abgesegnet werden. Sie schreibt nach dem Willen des Senats künftig vor: Die Gleichstellungsbeauftragte, die hauptberuflich an der Universität Dortmund lehren, forschen oder als Mitarbeiterin beschäftigt sein muss, solle "über berufliche Erfahrung in Fragen der strukturellen Weiterentwicklung der Universität, in Fragen der Berufungsverfahren, der Personalentwicklung und des Wissenschaftsmanagements verfügen".
Die Gleichstellungsbeauftragte wird an der Universität nach der geänderten Grundordnung unterstützt durch drei Vertreterinnen in den Ressorts Studium, Wissenschaft und Verwaltung/Technik.
Gleichstellungsarbeit wird dabei - wie in den Zeiten der bisherigen Frauenbeauftragten - in erster Linie als Aktivität zur Verbesserung der Positionen der Frauen im Wissenschaftsbetrieb verstanden. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterinnen werden daher auch künftig ausschließlich durch die weiblichen Mitglieder der Universität gewählt. Die Gewählten werden dann vom Senat bestätigt und vom Rektor bestellt.
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