Resolution des Senats der Johannes Kepler Universität Linz
Resolution des Senats der Johannes Kepler Universität Linz
aus der 46. Sitzung des Senats vom 23. Jänner 2001
Der Senat der Johannes Kepler Universität Linz lehnt die vom bm:bwk vorgestellten Änderungen zum Dienstrecht ab. Die Leistungsfähigkeit eines sehr personalintensiven Betriebes, den eine Universität darstellt, hängt extrem von der Motivation und Qualifikation seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Das erfordert neben der Möglichkeit, sich von außen auf Professor/inn/enstellen bewerben zu können, auch die Schaffung einer durchgehenden Laufbahn für Universitätslehrer/innen innerhalb der Universität. Bei positiver Evaluation und Bedarf soll die Verlängerung des Dienstverhältnisses gewährleistet sein. Die Erhöhung der Mobilität ist ein positives Ziel.
Das zwangsweise Vertreiben von hochqualifizierten Personen, wie es die in Aussicht gestellten Überleitungsbestimmungen für das neue Dienstrecht vorsehen, führt hingegen zu einer nicht wieder aufholbaren Einbuße im kritischen Erfolgsfaktor Personal und ist daher abzulehnen. Jede Variante eines neuen Dienstrechts muss daher Überleitungsbestimmungen enthalten, welche die Rechte und Motivation derjenigen wahren, die sich auf eine Karriere an der Universität eingelassen haben; vor allem muss die Laufbahn für derzeit im provisorischen Dienstverhältnis befindliche Universitätsassistent/inn/en gleich bleiben. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte begrüßt der Senat das vom Rektor der Universität Linz entwickelte "Linzer Modell" (http://www. uni-linz.ac.at/rektor/index.htm) als maßgebliche Grundlage für die weitere Diskussion.
Weitere Informationen:
http://www.uni-linz.ac.at/presse