RUB reformiert Studium der Geistes- und Sozialwissenschaften
Mit großer Mehrheit hat heute der Senat der Ruhr-Universität Bochum - gegen die Stimmen der studentischen Fraktion - der Einführung eines gemeinsamen gestuften "konsekutiven geistes- und sozialwissenschaftlichen BA-/MA-Studiengangs" (Bachelor/Master) zugestimmt. Die RUB ist damit bundesweit die erste Universität, die die Reform des Magisterstudiums flächendeckend für alle geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern konsequent umsetzt und gleichzeitig die früheren Magisterstudiengänge ablöst.
Bochum, 17.05.2001
Nr. 139
Bachelor mit besonderen Schlüsselqualifikationen
RUB reformiert Studium der Geistes- und Sozialwissenschaften
Ein Meilenstein zur überfälligen Reform der Lehrerausbildung
Mit großer Mehrheit hat heute der Senat der Ruhr-Universität Bochum - gegen die Stimmen der studentischen Fraktion - der Einführung eines gemeinsamen gestuften "konsekutiven geistes- und sozialwissenschaftlichen BA-/MA-Studiengangs" (Bachelor/Master) zugestimmt. Die RUB ist damit bundesweit die erste Universität, die die Reform des Magisterstudiums flächendeckend für alle geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern konsequent umsetzt und gleichzeitig die früheren Magisterstudiengänge ablöst. Der Diplomstudiengang Sozialwissenschaft bleibt erhalten. Zugleich sieht die RUB diese Reform als einen ersten Meilenstein auf dem Weg zur künftigen Reform der Lehrerausbildung: Auch diese soll bald nach einem konsekutiven BA/MA-Modell nach dem Votum von MSWF und Expertenrat umgesetzt werden. Daher hat die RUB bei der heute beschlossenen Reform besonders auf die Kompatibilität mit dem neuen Lehramt geachtet.
Individuelle Profile für Studierende
Mit dem Beschluss setzt die RUB konsequent ihre 1993 begonnene Reform des Magisterstudiums fort, mti der sie bundeweit Anerkennung gefunden hat. Das Besondere der Bochumer Reform: Die Studierenden belegen jeweils zwei Fächer gleichberechtigt nebeneinander und erwerben, als integralen Bestandteil des Studiums, frei wählbare Schlüsselqualifikationen aus einem sogenannten "Optionalbereich". Aus fünf angebotenen Bereichen von so genannten "soft skills" müssen die Studierenden noch während der BA-Phase zumindest drei wählen. Der besondere Vorteil dieses Optionalbereichs ist, dass er nicht starr, sondern von den Studierenden nach den Erfordernissen des Arbeitsmarktes individuell kombinierbar ist. Das ermöglicht ihnen, sich individuell zu profilieren.
Voll modularisiert und qualitativ aufeinander abgestimmt
Der neue Studiengang ist voll modularisiert, und die Fakultäten haben sich verpflichtet, ihre Studienangebote neu zu strukturieren und qualitativ aufeinander abzustimmen. Das Studium umfasst in der BA-Phase 120 Semesterwochenstunden (SWS), davon 45 SWS für jedes Fach und 30 für den Optionalbereich. Dazu kommen weitere 40 SWS in der MA-Phase. Das Gewicht der Abschlussprüfung wird zugunsten studienbegleitender Prüfungen reduziert. Die Bewertungen der Studienleistungen richten sich nach dem sogenannten ECTS (European Credit Transfer System), so dass die RUB mit dieser Reform auf eine europäische Kompatibilität im Sinne der Bologna-Erklärung der Europäischen Kultusminister einführt.
Weitere Fächer stehen reformbereit
Der Antrag auf Einrichtung eines "konsekutiven geistes- und sozialwissenschaftlichen BA/MA-Studiengangs" ist von den vier großen geistes- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten gemeinsam erarbeitet und eingereicht worden: die Fakultät für Philosophie, Pädagogik und Publizistik, die Fakultät für Geschichtswissenschaft, die Fakultät für Philologie und die Fakultät für Sozialwissenschaft. Die Anträge der Fakultät für Ostasienwissenschaften und der Katholisch-Theologischen Fakultät liegen ebenfalls bereits vor und werden in Kürze behandelt. Darüber hinaus sind alle naturwissenschaftlichen Fakultäten der RUB dabei, ihre Studiengänge nach dem konsekutiven BA-/MA-Modell zu reformieren. Einige Fakultäten haben die Reform soweit vorangebracht und ihre liegen die Anträge bereits im NRW-Wissenschaftsministerium vor.
Weitere Informationen
Reiner Höck, Ruhr-Universität Bochum, Dezernat für Akademische Selbstverwaltung, 44780 Bochum, Tel. 0234/32-23187
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