Beteiligung der WGL an der Qualitätssicherung der Blaue Liste-Einrichtungen
PM 16/2001
Beteiligung der Leibniz-Gemeinschaft an der Qualitätssicherung der Blaue
Liste-Einrichtungen
Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) hat heute beschlossen, den Senat der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) und seine Verfahrensvorschläge in die wissenschaftliche Evaluierung der Blaue Liste-Einrichtungen einzubeziehen. Die BLK wird künftig aus den Stellungnahmen, die der Senat zu den einzelnen Einrichtungen aufgrund der Bewertung durch Fachgutachter abgeben wird, Folgerungen für die Steuerung und Förderung der Einrichtungen ziehen. Um die Qualität der Forschung in den Blaue Liste-Einrichtungen zu sichern, soll u.a. mindestens alle 7 Jahre eine Evaluierung durch externe Fachleute erfolgen. Diese, bisher ausschließlich vom Wissenschaftsrat durchgeführten Evaluierungen werden durch den Beschluss der BLK um die Einbeziehung des Senats der WGL ergänzt.
Die Erweiterung der Blauen Liste um mehr als 30 Institute in den neuen Bundesländern hatte die Diskussion um das Selbstverständnis der Blaue Liste-Einrichtungen im Wissenschaftssystem Deutschlands angestoßen. In der Folge gründeten die Einrichtungen die WGL als Interessenverband. Dieser verfügt über einen extern besetzten Senat, dem neben Wissenschaftlern und Politikern aus Bund und Ländern auch herausragende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens angehören. In die Hände dieses Senats legt die BLK nun mit dem Ziel, die Selbstverantwortung der Wissenschaft zu stärken, die routinemäßige Evaluierung der Forschungseinrichtungen.
Weitere Informationen:
http://www.blk-bonn.de
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