Ehrendoktorwürde für Professor Dr. Ulrich Hübner
Professor Dr. Ulrich Hübner, Prodekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln und Vorstand des Instituts für Versicherungsrecht und Versicherungswissenschaft der Universität zu Köln wird heute die Ehrendoktorwürde der Universität Paris I, Panthéon-Sorbonne verliehen.
Mit dem Ehrendoktortitel werden seine Verdienste für den stetigen Ausbau und die Festigung des Deutsch-Französischen Verhältnisses, insbesondere durch die langjährige Betreuung des von ihm geleiteten Deutsch-Französischen Magisterstudienganges, einem vierjährigen Austauschprogramm zwischen den Universitäten Köln und Paris I, honoriert.
Geboren 1942 studierte Professor Hübner in Bonn, Saarbrücken Paris und Köln Rechtswissenschaften. 1964/65 ausgezeichnet in den Concours de droit civil legte er in Paris das französische juristische Staatsexamen ab. Es folgte 1967 die Erste juristische Staatsprüfung und 1972 die Zweite juristische Staatsprüfung an der Universität zu Köln. 1976 habilitierte er sich an der Universität Münster für die Fächer Bürgerliches Recht, Handelsrecht (einschließlich Privatversicherungsrecht), ausländisches und internationales Privatrecht. 1979 erfolgte seine Berufung auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht der Wirtschaftsordnung und der internationalen Wirtschaftsbeziehungen an die Juristischen Fakultät der Universität Konstanz. 1983 folgte er dem Ruf der Universität zu Köln und ist seitdem Vorstand des Instituts für Versicherungsrecht und des Instituts für Versicherungswissenschaft. Von 1990 bis 1996 und wieder seit 1998 ist er Programmbeauftrager für den integrierten deutsch- französischen Studiengang in Rechtswissenschaften. Von 1999 bis 2000 stand er der Rechtswissenschaftlichen Fakultät als Dekan vor.
Verantwortlich: Anneliese Odenthal
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