HRK-Plenum: Prüfung der Eignung und Neigung für das Studium im ersten Jahr
Das Plenum der HRK hat am 6. November die Forderung des HRK-Senats vom 9. Oktober 2001 wiederholt, die Rolle der Hochschulen bei der Zulassung zum Studium zu stärken. Vorrangig soll den Fachbereichen die Möglichkeit gegeben werden, vermehrt die Eignung des einzelnen Studierenden im Laufe des ersten Studienjahres festzustellen. Dieses - vom Präsidenten der HRK wiederholt geforderte - Verfahren hat den Vorteil, dass auf der Basis erster Studienleistungen und doch kurzfristig genug die Entscheidung über die endgültige Zulassung zum Studium erfolgen kann. Damit könnten die Studierenden auch selbst ihre Studierneigung besser als bisher überprüfen und mit beratender Unterstützung der Fachbereiche sich gegebenenfalls für ein anderes Studienfach entscheiden.
Das Plenum wies darauf hin, dass das Verfahren eine ausreichend hohe Ausbildungskapazität im ersten Studienjahr voraussetze, damit alle Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden könnten. Es könne nach geltender Rechtslage durch bloße Änderung der Prüfungsordnungen umgesetzt werden.
Sofern die Kapazitäten dafür nicht ausreichten, d.h. im Einzelfall ein örtlicher Numerus clausus verhängt werden muss, sollte die Auswahl der Studienbewerberinnen und -bewerber nach Überzeugung der Hochschulvertreter ausschließlich nach Kriterien und Verfahren der Hochschulen erfolgen. Dies setzt eine Änderung der landesgesetzlichen Bestimmungen voraus.
Auch im Rahmen des ZVS-Zulassungsverfahrens sollte die Mitwirkung der Hochschulen in entsprechender Weise gestärkt werden.
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