Herausragende Juristen geehrt
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität verleiht zwei bedeutenden Juristen aus Deutschland und England den Grad und die Würde "Doktor der Rechte ehrenhalber" (Ehrendoktor). Ausgezeichnet werden am 18. Dezember Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde, ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts, und Prof. Dr. David A.O. Edward, Richter am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.
Mit Prof. Böckenförde ehrt die Rechtswissenschaftliche Fakultät eine Persönlichkeit, die ihr über Studium, Promotion, Habilitation und Assistententätigkeit eng verbunden sei und auf den Gebieten des öffentlichen Rechts, der Rechts- und Verfassungsgeschichte sowie der Rechtsphilosophie überragende wissenschaftliche Leistungen erbracht und als Richter des Bundesverfassungsgerichts die verfassungsrechtliche Rechtsprechung in Deutschland maßgeblich mitgeprägt habe.
Prof. Edward wird als herausragender Vertreter der Rechtswissenschaft und der juristischen Praxis Großbritanniens und der Europäischen Union ausgezeichnet, der maßgeblich zur Verständigung zwischen den Juristen der verschiedenen europäischen Rechtsordnungen sowie zur Fortentwicklung des Europäischen Gemeinschaftsrechts beigetragen habe. Gewürdigt werden auch seine Verdienste um die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung und das Centrum für Europäisches Privatrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Münster.
Verliehen werden die Ehrendoktor-Grade im Rahmen einer akademischen Feier am 18. Dezember 2001 um 15 Uhr in der Aula des münsterschen Schlosses vom Dekan der Fakultät, Prof. Dr. Wolfram Timm. Die Laudationes halten die münsterschen Juristen Prof. Dr. Dirk Ehlers und Prof. Dr. Reiner Schulze. Prof. Böckenförde bedankt sich für die Ehrung mit einem Festvortrag zum Thema "Schutzbereich und Eingriff. Zur Kritik der gegenwärtigen Grundrechtsdogmatik". Prof. Edward spricht über "Unionsbürgerschaft - Mythos, Hoffnung oder Realität?"
Weitere Informationen:
http://www.uni-muenster.de/Jura/Welcome-d.html