Zielvereinbarungen unterzeichnet: RUB-Institute stellen sich der Leistungsbemessung
Das Instrument Zielvereinbarungen setzt die Ruhr-Universität konsequent ein, um die Leistungen ihrer Einrichtungen auf den Prüfstand zu stellen. Zwei weitere Institute haben nun Zielvereinbarungen mit dem Rektorat geschlossen. Damit stellen sie sich der Herauaforderung, ihre Erfolge messen zu lassen.
Bochum, 22.01.2002
Nr. 22
Ziele festsetzen, Ziele erfüllen
IBE und IAW lassen ihren Erfolg messen
Zwei weitere RUB-Institute schließen Zielvereinbarungen
Schießen sie über das Ziel hinaus, erhalten sie mehr Geld als bisher, erfüllen sie ihre Ziele, halten sie den Status Quo. Und wenn sie die Vorgaben nicht erreichen, bekommen sie weniger Geld oder sie werden geschlossen. Auf diese vereinfachte Formel lassen sich die Zielvereinbarungen bringen, die das Rektorat der RUB derzeit mit den Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen (ZWE) der Universität schließt. Zwei weitere ZWE haben nun Zielvereinbarungen mit dem Rektorat unterzeichnet: heute das Institut für Berg- und Energierecht (IBE) sowie am vergangenen Dienstag das Institut für Arbeitswissenschaft (IAW). Damit geht die RUB konsequent ihren Weg weiter, die Finanzierung ihrer Einrichtungen auf den Prüfstand zu stellen.
Zielvereinbarungen im Wortlaut
Die Zielvereinbarungen im Wortlaut stehen im Internet unter http://www.ruhr-uni-bochum.de/rektorat/zielvereinbarungen/
Fotos der Unterzeichnungen finden sich am Ende dieser Presseinformation, s. u. Bildunterzeilen: Bild 1: Zielvereinbarung zwischen dem Rektorat der RUB (Prof. Dr. Dietmar Petzina, links) und Prof. Dr. Heiner Minssen (IAW);
Bild 2: Zielvereinbarung zwischen dem Rektorat der RUB (Prof. Dr. Dietmar Petzina, rechts) und Prof. Dr. Martin Burgi (IBE).
Erste Etappe nach vier Jahren
Die Zielvereinbarungen der beiden Institute gelten rückwirkend zum 8. Januar 2002. Die Laufzeit beträgt jeweils vier Jahre: dann werden das IAW und das IBE Bilanz ziehen und ihre Leistung anhand festgeschriebener Kriterien messen lassen. Erfolg oder Misserfolg werden relevant sein für das Haushaltsvolumen der folgenden vier Jahre (2006 - 2009). Mit den Zielvereinbarungen legitimieren die ZWE ihre Personal- und Finanzausstattung. Sollten die Institute ihre Ziele über zwei Laufzeiten (acht Jahre) gravierend verfehlen, wird das Rektorat der RUB ihre Existenz in Frage stellen.
Der Clou: messbare Kriterien
Die ZWE werden das Rad nicht neu erfinden. Der Clou der Zielvereinbarungen ist, dass die Einrichtungen ihre Leistungen, die sie erbringen, messbaren Kriterien unterwerfen: So sind z. B. die eingeworbenen Drittmittel, die Anzahl an Publikationen, Studierenden und Abschlüssen oder Praxiskooperationen eindeutige Indikatoren für Erfolg. Neue Lehrformen zu entwickeln und zu erproben oder fachübergreifende Weiterbildung anzubieten sind ebenfalls Kriterien, nach denen sich Leistungen bemessen lassen.
Ein Instrument setzt sich durch
Die Ruhr-Universität setzt den eingeschlagenen Weg fort, mithilfe der Zielvereinbarungen die Finanzierung ihrer Einrichtungen auf den Prüfstand zu stellen. Sie probiert dies mit einem Instrument, das sie zusammen mit dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) eigens für die Ruhr-Universität konzipiert hat. Vor den Instituten für Berg- und Energierecht sowie für Arbeitswissenschaft haben bereits das Institut für Entwicklungsforschung und Entwicklungspolitik (IEE) und die Fakultät für Sozialwissenschaft der RUB Zielvereinbarungen mit dem Rektorat geschlossen. Und im Dezember 2001 haben sich das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung (MSWF) des Landes NRW und die RUB auf diesem Wege Frauenförderung und Chancengleichheit in der Wissenschaft verankert.
Weitere Informationen
Susanne Schult, UV 3/378, Tel. 0234/32-24128, E-Mail: susanne.schult@uv.ruhr-uni-bochum.de
Internet: http://www.ruhr-uni-bochum.de/rektorat/zielvereinbarungen/
Weitere Informationen:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/rektorat/zielvereinbarungen/
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