Senat der Albert-Ludwigs-Universität fordert ergänzende Regelungen im neuen Hochschulrahmengesetz
Übergangsregelungen für Doktoranten und Habilitanden gefordert
Der Senat der Freiburger Albert-Ludwigs-Universität hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 13. Februar 2002 einstimmig folgende Stellungnahme zum neuen Hochschulrahmengesetz verabschiedet:
Ungeachtet der grundsätzlichen Anliegen der Hochschulreform durch die Bundesregierung bringt die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes eine einschneidende Verschlechterung der Beschäftigungsmöglichkeiten und damit Berufsaussichten für den heutigen akademischen Nachwuchs mit sich und stellt darüber hinaus eine Gefahr für die universitäre Forschung und Lehre überhaupt dar.
Nach § 57 des neuen Hochschulrahmengesetzes liegt die Höchstbeschäftigungsdauer für befristet beschäftigte Beamte und wissenschaftliche Mitarbeiter bei 12 (bzw. 15) Jahren (für die Medizin). Die prinzipiell mögliche Verlängerung der Beschäftigungszeit nach den Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes stellt für die Universitäten zwar eine Option, zugleich jedoch ein nicht unerhebliches arbeitsrechtliches Risiko dar.
Der Senat der Universität Freiburg kritisiert das Fehlen von Übergangsregelungen für jetzige Doktoranden und Doktorandinnen bzw. Habilitanden und Habilitandinnen. Zudem gelten die Befristungsregelungen nicht allein für Qualifikations-, sondern für alle wissenschaftlichen (und sei es drittmittelfinanzierten) Mitarbeiterstellen. Das Gesetz hat zur Folge, dass hochqualifizierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in vielen Fällen nicht weiterbeschäftigt werden können. Die "Investition" in die Ausbildung und Qualifikation der gegenwärtigen Nachwuchsgeneration wäre zu großen Teilen vergeblich gewesen. Der Ausschluß aus bzw. die Abwanderung einer ganzen Alterskohorte von der Universität bedroht die Qualität, die Funktionsfähigkeit und sogar den Bestand deutscher Forschungseinrichtungen.
Der Senat der Universität Freiburg fordert aus diesen Gründen die Parlamente und Verwaltungen in Bund und Land dazu auf, das neue Hochschulrahmengesetz um Regelungen zu ergänzen, die dem jetzigen wissenschaftlichen Nachwuchs erweiterte Beschäftigungsfristen einräumen. Des weiteren sollte die Möglichkeit gewahrt bleiben, 1. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch nach Ablauf der 12 (bzw. 15) Jahre über Drittmittel zu finanzieren; 2. C 1-Stellen auch nach Inkrafttreten des Gesetzes in jedem Falle zu verlängern; und 3. Assistenten und Assistentinnen bzw. Angestellte mit dem Ziel der Habilitation auf C2-(adäquate)-Stellen zu berufen.
Der Senat der Universität Freiburg bittet das Rektorat, eigene Spielräume entsprechend zu nutzen und den Rektor in seinen Bemühungen zu unterstützen, weitere Nachbesserungen bei der Umsetzung in Landesrecht zu erreichen.
Zur weiteren Information:
Auf den Internet-Seiten des akademischen Mittelbaus ist neu eine Seite zum Thema Novellierung des Hochschulrahmengesetzes eingerichtet, wo viele einschlägige links aufgelistet sind.
(http://www.uni-freiburg.de/mittelbau/HRG.html)
Insbesondere kann dort der Gesetzestext sowie ein Gutachten von Prof. Preis, Uni Köln, aufgerufen werden, in dem auch Fallbeispiele behandelt werden. Vom BMBF gibt es eine ausführliche Liste von häufig gestellten Fragen (FAQ).
Kontakt:
Dr. Jürgen Franz
Fakultät für Physik
Hermann-Herder Str. 3
79104 Freiburg
Tel: 0761/203-5694
Fax: 0761/203-5705