Stellungnahme des Senats der TU Dresden zum Konsens über die Hochschulentwicklung
Stellungnahme des Senats der TU Dresden zum Konsens über die Hochschulentwicklung
zwischen den Staatlichen Hochschulen des Freistaates Sachsen und der Sächsischen
Staatsregierung in der Fassung vom 07.03.2002
Der Senat der TU Dresden bekräftigt nochmals seine Aussage vom 08.03.2002, dass die vorliegende Fassung des Hochschulkonsenses eine gute Grundlage darstellt, um für die weitere Entwicklung des sächsischen Hochschulwesens Budget- und Planungssicherheit zu schaffen.
Er würdigt daher das hohe Engagement des Sächsischen Ministerpräsidenten und des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, den Hochschulen einen definierten Gesamtrahmen für einen mittelfristigen Planungszeitraum zu schaffen. Der Senat ist sich sicher, dass dabei erreichte Erkenntnisse und Teilergebnisse ein wichtiger Teil künftiger Verhandlungen sind.
Der Senat sieht die vorliegende Fassung des Hochschulkonsenses nicht als unterschriftsreif an, weil sie die besonderen hochschulspezifischen Planungsprämissen, die durch die Entwicklung der Studentenzahlen geprägt sind, nicht hinreichend berücksichtigt.
Um die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu sichern, bedarf es eines landesweiten Planungsprozesses auf der Basis ministerieller Vorgaben unter Berücksichtigung der langfristigen Entwicklung der Studentenzahlen und der zunehmenden Bedeutung der Hochschulen in der Gesellschaft sowie der wachsenden Aufgaben in Lehre, Forschung, Entwicklung und Weiterbildung. Dafür ist eine Flexibilität notwendig, wie sie in § 2 Abs. 4 Satz 2 vorgesehen ist.
Im Hinblick auf den absehbaren Trend, der sich aus der demografischen Entwicklung ergibt, hält es der Senat der TU Dresden für geboten, den notwendigen Stellenabbau in zwei Stufen zu realisieren.
Zunächst sollte sich die landesweite Strukturplanung auf die Umsetzung der vom Landtag beschlossenen ersten Abbaurate von insgesamt 415 Stellen (bis Ende 2004) beschränken. Der weitergehende Stellenabbau, dessen konkreter Umfang festzulegen ist, sollte auf der Grundlage hochschulübergreifender Strukturplanung in einer zweiten Stufe erfolgen.
Angesichts der bis 2008 unverändert hohen Studentenzahlen sollte die zweite Abbaustufe erst mit dem Jahr 2008 beginnen. Im Sinne einer problemnahen Entscheidung sollte der Umfang der zweiten Abbaustufe erst nach Abschluss der ersten beschlossen werden. Außerdem ist mit der Strukturplanung in beiden Phasen darauf hin zu wirken, dass die Investitionskraft der Hochschulen gestärkt und deren Ausstattungsniveau erheblich verbessert wird.
Der Senat erwartet, dass in diesem Sinne der Hochschulkonsens in weiteren Verhandlungen zu Ende geführt wird.
Dresden, den 20.03.2002
Prof. Dr. rer. nat. habil. Achim Mehlhorn
Technische Universität Dresden
Rektor
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