Neuere Entwicklungen bei der Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten
Workshop am Institut Arbeit und Technik
Wenn der Arbeitgeber in Konkurs geht, verlieren die Mitarbeiter nicht nur ihren Arbeitsplatz. Auch angesparte Überstunden gehen verloren, wenn keine Vorkehrungen getroffen wurden, Arbeitszeitkonten gegen Insolvenz abzusichern. Zahlreichen Arbeitgebern und Betriebsräten ist unklar, welche Form der Absicherung für ihr Unternehmen am besten geeignet ist. Das Institut Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) hat im Auftrag des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums neuere Entwicklungen und Veränderungen in diesem Bereich aufgearbeitet. Ziel ist, konkrete Lösungsmöglichkeiten zur Absicherung von Arbeitszeitguthaben aufzuzeigen.
Auf einem Workshop am 7. November 2002 in Gelsenkirchen werden verschiedene Modelle zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben vorgestellt und diskutiert. Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte aus Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, Betriebsräten, Wissenschaft und Beratung.
Die Teilnahme an dem Workshop ist kostenlos. Information und Anmeldungen unter http://iat-info.iatge.de oder schriftlich an das Institut Arbeit und Technik, z.Hd. Monika Spies, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen, Fax: 0209/1707-110.
Für weitere Fragen steht
Ihnen zur Verfügung:
Marc Schietinger
Durchwahl: 1707-250
E-Mail: schietin@iatge.de
Pressereferentin
Claudia Braczko
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Tel.: +49-209/1707-176
Fax: +49-209/1707-110
E-Mail: braczko@iatge.de
WWW: http://iat-info.iatge.de
Weitere Informationen:
http://iat-info.iatge.de