"Würzburger Resolution zu Asyl und Integration" verabschiedet
Die Internationale Forschungsgesellschaft für das Weltflüchtlingsproblem (AWR) hat eine "Würzburger Resolution zu Asyl und Integration" verabschiedet. Diese Entschließung soll "eine ausgewogene Leitlinie für Politik und Recht darstellen und zu einer weiteren Versachlichung der öffentlichen Zuwanderungs- und Leitkulturdebatte beitragen", wie die AWR mitteilt.
Die AWR hielt vom 30. September bis 2. Oktober 2002 ihren 52. Weltkongress in der Residenz von Würzburg ab. Unter dem Thema "Asyl und Integration - Integration anerkannter Flüchtlingsfamilien" stellten Experten aus zahlreichen Staaten die rechtliche und soziale Situation aus der Sicht ihres Landes dar und diskutierten die Ergebnisse mit den mehr als 100 Teilnehmern aus dem In- und Ausland. Organisator der Tagung war der Würzburger Universitätsprofessor Dr. Michael Wollenschläger, der zugleich Präsident des internationalen wissenschaftlichen Beirats der AWR ist.
In der Resolution stellt die AWR unter anderem fest: "Integration im Sinne der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die sich im Maß der Lebenschancen ausdrückt, ist ein existenzielles menschliches Bedürfnis. Sie einfordern zu können, ist ein universelles Menschenrecht; sie zu gewährleisten, ist eine der grundlegendsten Staatenpflichten." Diese Pflicht trifft nach Ansicht der Flüchtlingsforscher zumindest subsidiär auch die Zufluchtsstaaten, die sich hierzu in der Genfer Flüchtlingskonvention und in verschiedenen Menschenrechtsverträgen bekannt haben.
Beeinträchtigt werde die Integration dadurch, dass ein Flüchtling das Zufluchtsland möglicherweise wieder verlassen muss, wenn er im Herkunftsland keine Verfolgung mehr zu befürchten hat. Trotz sachlicher Kritik im Detail unterstütze die AWR deshalb grundsätzlich den Vorschlag der Europäischen Kommission, den anerkannten Flüchtlingen nach einem mehrjährigen Aufenthalt und erwiesener Integration einen unabhängigen permanenten Aufenthaltsstatus zu sichern. Des weiteren ruft die AWR die Staaten auf, die Einbürgerung dieser Personengruppe zu ermöglichen, sobald der Nachweis der Integration erbracht ist.
Die AWR sieht im Familiennachzug ein legitimes Interesse der Flüchtlinge, das jedoch gegen das ebenso berechtigte staatliche Interesse an der Einwanderungssteuerung abgewogen werden müsse. Das Interesse eines anerkannten Flüchtlings auf Nachzug seiner Kernfamilie überwiege hierbei in der Regel, falls keine sicherheitspolitischen Bedenken entgegen stünden und der Nachzug insbesondere der Kinder nicht absichtlich verzögert werde. Denn diese ließen sich umso besser integrieren, je früher sie im Aufnahmeland sozialisiert werden.
Die AWR betont die existenzielle Bedeutung eines gesellschaftlichen Grundkonsenses für die Aufnahmegesellschaft: "Ohne die Verpflichtung ihrer Mitglieder auf einen für alle verbindlichen Grundkonsens besteht gerade für die offene, plurale Gesellschaft die Gefahr der kollektiven Desintegration." Die Experten lehnen andererseits die "weit verbreitete Vorstellung ab, Einwanderer müssten die Sitten und Bräuche der Aufnahmegesellschaften übernehmen und sich assimilieren." Sich von diesen distanzieren zu können, sei im Gegenteil gerade ein Kennzeichen unserer liberalen Gesellschaftsordnung.
Ausreichende Sprachkenntnisse werden als Schlüssel zur Integration gesehen. Deshalb wird der Ausbau der Sprachförderung einschließlich der Schaffung von Anreiz- und verhältnismäßigen Sanktionsmöglichkeiten gefordert. Weitergehende Integrationsmaßnahmen werden ausdrücklich begrüßt, sollten allerdings regelmäßig überprüft und evaluiert werden.
Der AWR-Kongress war eingebunden in eine einjährige internationale Studie, die von der Europäischen Union mitfinanziert und unter der Leitung Prof. Wollenschlägers von Würzburg aus koordiniert wird. In ihr arbeiten Wissenschaftler aus Deutschland, Großbritannien, Italien, den Niederlanden und Österreich zusammen. In Deutschland kooperiert die AWR hierfür mit der Universität und der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt.
Weitere Informationen: Prof. Dr. Michael Wollenschläger, T (0931) 31-2305, Fax (0931) 31-2910, E-Mail:
wollenschlaeger@jura.uni-wuerzburg.de
Weitere Informationen:
http://www.awr-int.de/
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