Weimars lange Schatten: Weimar als Argument nach 1945
Berlin ist nicht Bonn, und Bonn ist nicht Weimar. Diese Formel prägt das politische Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland. Sie beschreibt das Anliegen der Schöpfer des Grundgesetzes, die neue Verfassung optimal zu gestalten und zu derjenigen der Weimarer Republik abzugrenzen. Denn der Beginn der Bundesrepublik Deutschland stand zwangsläufig unter dem Eindruck des Scheiterns der Weimarer Republik. Aus der Geschichte und den Gründen des Scheiterns der Weimarer Republik wollte man Lehren für einen demokratischen Neuanfang ziehen. Die Strukturdefizite und Konstruktionsmängel des Weimarer Staates spielten aber nicht nur in der Entstehungsphase des Grundgesetzes ihre Rolle. Sie wirkten und wirken sich auch auf verfassungsrechtliche wie auf innenpolitische Fragestellungen der Bundesrepublik Deutschland aus. Das Forschungsinteresse an den Gründen für das Scheitern der Weimarer Republik hat deshalb immer auch den Anspruch gehabt, Nutzen aus dem Wissen um diese Gründe für die Stabilisierung der bundesrepublikanischen Demokratie zu ziehen.
Unter der wissenschaftlichen Leitung der Professoren Hans Boldt (Müllheim/Baden), Christoph Gusy (Bielefeld) und Andreas Wirsching (Augsburg) findet vom 30. Januar bis zum 1. Februar im Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld eine Tagung zu den "langen Schatten" statt, die Weimar auf die Bundesrepublik Deutschland wirft. Die Tagung, die am 30. Januar um 9.00 Uhr von ZiF-Direktor Ipke Wachsmuth eröffnet wird, beschäftigt sich mit der Frage, wie die bundesrepublikanischen Lösungen für Probleme im Umgang mit der Demokratie aussahen und aussehen, mit denen auch bereits die Weimarer Republik zu kämpfen hatte. Zu diesen Problemfeldern zählen zum Beispiel die Rolle der Parteien im Staat, das Wahlsystem und die "streitbare Demokratie", aber auch ein Vergleich der Weimarer Reichsverfassung mit der Verfassung der V. Französischen Republik. Die Tagung "Weimars lange Schatten: Weimar als Argument nach 1945" will aufzeigen, wie das "Argument Weimar" in Politik, Wissenschaft und Rechtsprechung zum Einsatz kommt.
Weitere Informationen: http://www.uni-bielefeld.de/ZIF/AG/ 2003/01-30-Boldt.html;
Prof. Dr. Christoph Gusy, Fakultät für Rechtswissenschaft, Universität Bielefeld, Tel.: (0521) 106 4397; Email: christoph.gusy@uni-bielefeld.de; Tagungsbüro des ZiF: Tel. (0521) 106 2769.
Weitere Informationen:
http://www.uni-bielefeld.de/ZIF/AG/ 2003/01-30-Boldt.html
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