Seminare bieten Rüstzeug für die Vertretung der Arbeitnehmer
Wissen, was man tun kann: Wer die Interessen der Beschäftigten im Aufsichts-, Betriebs- oder Personalrat vertreten will, muss wirtschaftliche und rechtliche Qualifikationen haben. Diese sind in maßgeschneiderten Grundlagenseminaren zu erwerben, die das Zentrum für Weiterbildung der Universität Dortmund gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre anbietet.
Im Grundlagenseminar für Aufsichtsratmitglieder vom 5. bis 7. März werden die für ArbeitnehmervertreterInnen relevanten Aufgaben, Handlungsmöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen behandelt.
Das Aufbauseminar für Aufsichtsratsmitglieder vom 25. bis 27. Juni 2003 richtet sich an Personen, die bereits über Grundkenntnisse des Grundlagenseminars und Erfahrungen in der Aufsichtsratsarbeit verfügen.
Die Ausrichtung der Unternehmensstrukturen und -prozesse zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit fordert ArbeitnehmerInnen und deren Vertretungen besonders. Daher sind im Semi-nar Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre für Betriebsräte vom 20. bis 21. März 2003 u.a. die Themen behandelt: Wertorientiertes Management, Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitnehmerinteressen und Erfolgsgrößen zur Messung wirtschaftlichen Handelns.
Im Seminar Betriebswirtschaftliche Grundlagen für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss vom 2. bis 3. Juni 2003 geht es um Grundlagen der Rechnungslegung, Aussagewert der Betriebsabrechnung und kurzfristige Erfolgsrechnung.
Vom 9. bis 10. Juli 2003 findet das Seminar Bilanzanalyse statt. Erläutert werden Bedeutung, Inhalt, Struktur und Bewertung des Jahresabschlusses sowie die Analyse mit Hilfe von Kennziffern.
Alle Seminare finden statt im Zentrum für Weiterbildung der Universität Dortmund, Hohe Str. 141, 44139 Dortmund. Auf Wunsch werden sie auch in Unternehmen durchgeführt. (sti)
Information und Anmeldung: Dr. Jörg Teichert, Ruf 0231-755-2147, E-mail joerg.teichert@uni-dortmund.de, sozak@pop.uni-dortmund.de, Fax 755-6619; Internet www.zfw.uni-dortmund.de