Täuschungen bei Studienleistungen: Senat der Universität Mainz beschließt rechtliche Konsequenzen
Bestehende Regelungen zu Täuschungen bei Prüfungsleistungen
werden auf den Bereich der Studienleistungen ausgeweitet.
Das Zeitalter des Internet eröffnet neue Möglichkeiten für "Abschreiber": An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sind erste Hausarbeiten aufgetaucht, die aus dem Netz übernommen wurden. Diese Fälle nahm der Senat zum Anlass, um in seiner Sitzung am 14. Februar der neuen Form des Plagiats von Beginn an einen Riegel vorzuschieben. Schnellstmöglich sollen die Studienordnungen - für den Bereich von Studienleistungen - um einen Absatz bezüglich der Konsequenzen bei Täuschung erweitert werden.
Künftig werden die bestehenden Regelungen zu Täuschungen bei Prüfungsleistungen auf den Bereich der Studienleistungen ausgeweitet. Das heißt: Im Falle des Täuschungsversuchs bei einer schriftlichen Studienleistung, z.B. Hausarbeit, gilt die Leistung als "nicht ausreichend". In schwerwiegenden Fällen des Plagiats können die Studierenden von der Erbringung weiterer Studien- und Prüfungsleistungen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus müssen die Studierenden in Zukunft bei jeder schriftlichen Arbeit eine Erklärung abgeben, dass diese Arbeit eigenständig erfasst wurde.
"Diese Formen des Plagiats sind kein Kavaliersdelikt", erklärte der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Univ.-Prof. Dr. med. Jörg Michaelis, "wir werden alle in der Lehre Tätigen und speziell auch die Prüferinnen und Prüfer auffordern, die schriftlichen Prüfungs- und Studienleistungen entsprechend zu kontrollieren, z. B mit Hilfe hierfür eingerichteter Suchmaschinen."
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