HRK-Plenum: Neue Medien in der Hochschullehre dauerhaft etablieren!
Ein Zehn-Punkte-Programm, das künftig einen möglichst flächendeckenden Einsatz Neuer Medien in der Hochschullehre ermöglichen soll, hat die 199. Plenarversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 17./18. Februar in Bonn beschlossen.
Kernpunkt des Programms ist die Empfehlung an die Hochschulleitungen, gemeinsam mit den Fakultäten und Fachbereichen individuelle Strategien zur Integration der Neuen Medien in das Hochschulkonzept zu erarbeiten. Eine kurzzeitige Projektförderung sei nicht ausreichend, um computergestützte Angebote dauerhaft zu etablieren. Daher seien die Hochschulen gefordert, die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, um computergestützte Angebote dauerhaft in die Lehre integrieren zu können, z. B. durch Kooperationen und die Einrichtung von Servicestellen.
Das Plenum empfahl, die vielfältigen Möglichkeiten der Neuen Medien stärker zu nutzen. Die Hochschulen sollten sich nicht auf den Einsatz im Rahmen von Lehreinheiten beschränken, sondern die Nutzung digitaler Bibliotheken, die Einrichtung virtueller Diskussionsforen etc. in ihre Überlegungen mit einbeziehen.
Trotz zahlreicher beeindruckender Einzelergebnisse und erheblicher investierter Mittel hat sich multimediales Lehren und Lernen im Netz an deutschen Hochschulen bisher nur an wenigen Stellen durchgesetzt. Dies hat verschiedene Ursachen. Die gegenwärtigen Kosten für die Entwicklung und Erstellung eines multimedialen Web- oder CD-Kurses sind oft zu hoch für einen flächendeckenden Einsatz in der Lehre, hinzu kommen weitere Kosten - u. a. zur laufenden Pflege des Kursmaterials. Um einen nennenswerten Zusatznutzen zu erreichen, sind inhaltlich und didaktisch überzeugende Angebote notwendig, die den Mehrwert des Mediums nutzen, ohne dabei ständig neue Software-Module entwickeln zu müssen. Nur ein verschwindend kleiner Teil der Kurse führt bislang zu studiengangsrelevanten Abschlüssen.
Das Plenum empfahl vor diesem Hintergrund, Anreizsysteme für die Integration der Neuen Medien in die Lehre zu schaffen. Im Rahmen eines leistungsbezogenen Dienst- und Tarifrechts sollten z. B. Fähigkeiten beim Umgang mit Neuen Medien und computergestützten Lehrangeboten ein Kriterium darstellen.
Zur Erhöhung der Akzeptanz multimedialer Lehrangebote sprachen sich die Rektoren dafür aus, computergestützte Angebote und traditionelle Lehrangebote zu integrieren. Die in computergestützten Kursen erbrachten Leistungen müssten selbstverständlich als gleichwertig anerkannt und dafür Credit Points vergeben werden.
Weitere Punkte der Empfehlung befassen sich u. a. mit Fragen zur Qualitätssicherung und mit rechtlichen Aspekten beim Einsatz der Neuen Medien in der Lehre.
Weitere Informationen:
http://www.hrk.de
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