HU im Finale des Jessup Moot Court Wettbewerb
Humboldt-Studierende vertreten Deutschland beim weltweit größten juristischen Wettkampf
Wenn vom 2.-5. April 2003 in Washington D.C. angehende Völkerrechtswissenschaftler aus aller Welt im Jessup Moot Court im Wettstreit um das beste Fachwissen aufeinander treffen, werden es Studierende der Humboldt-Universität sein, die Deutschlands Juristennachwuchs vertreten. Ende Februar 2003 fand in Jena die nationale Vorausscheidung des Philip C. Jessup Moot Court statt. An dieser deutschen Vorausscheidung des international renommierten völkerrechtlichen Wettkampfs nahmen 14 deutsche Teams teil, wobei das Team der Humboldt-Universität zu Berlin gleich drei Mal siegreich war. Es wurde ausgezeichnet für das beste Team, für die besten Schriftsätze Deutschlands und für die beste Leistung einer Einzelsprecherin. Themen des Wettkampfs waren auch in diesem Jahr aktuelle völkerrechtliche Probleme, wie die Bewältigung der Folgen eines Bürgerkrieges sowie der Umgang mit Straflosigkeit von schweren Menschenrechtsverletzungen. Betreut wurden die Studierenden von Marcus Schroeder und Fabian Kiderlen, beide wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Christian Tomuschat.
Der Philip C. Jessup Moot Court ist der weltweit größte juristische Wettkampf von Studenten. In seinem vierundvierzigsten Jahr beteiligen sich weltweit etwa 1.500 Studierende von über 500 Universitäten aus mehr als 90 Ländern. Grundlage des Wettkampfes ist ein simulierter Prozess vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Dazu erarbeiten namhafte Völkerrechtler einen hypothetischen Rechtsstreit zwischen zwei fiktiven Staaten. Der diesjährige Fall dreht sich um Fragen der Staatenverantwortlichkeit für Kriegsverbrechen, Frauenhandel, Korruption sowie die Verantwortlichkeit einzelner Regierungsmitglieder.
Der Wettkampf fördert die Mobilität der Studierenden und fördert das Interesse für eine spätere internationale Tätigkeit auf dem Gebiet des Völkerrechts. Ferner erhalten die Studierenden die einzigartige Möglichkeit, die theoretische Ausbildung des Studiums zu durchbrechen und praktische Anwaltstätigkeit kennen zu lernen. Eine unschätzbare Erfahrung ist außerdem das Arbeiten in Teams: Über Erfolg oder Misserfolg entscheidet ausschließlich die Leistung der gesamten Mannschaft. Für die Ausbildung liegt ein weiterer Vorteil schließlich in der Verfahrenssprache. Die Anforderung, englischsprachige Schriftsätze zu verfassen, und eine mündliche Verhandlung in englisch zu führen, ermöglicht es, vorhandene Fremdsprachenkenntnisse fachbezogen einzusetzen und erheblich zu erweitern.
Weitere Informationen: Fabian Kiderlen, Tel.:030/ 2093-3351 oder Marcus Schroeder, Tel.:030/ 2093-3423, E-Mail: fabian.kiderlen@rewi.hu-berlin.de, marcus.schroder@berlin.de
oder im Internet unter www.voelkerrecht.org bzw. www.jessupmootcourt.de
Weitere Informationen:
http://www.voelkerrecht.org
http://www.jessupmootcourt.de
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