Sterbehilfe in den Niederlanden und Deutschland
Ein Vergleich der Sterbehilfe in den Niederlanden und Deutschland ist Gegenstand eines Symposiums, das vom 27. bis 28. März 2003 im Haus der Niederlande in Münster stattfindet. Veranstalter ist das Zentrum für Niederlande-Studien der Westfälischen Wilhelms-Universität.
Kaum ein politisch-gesellschaftliches Thema hat so viele Diskussionen im In- und Ausland ausgelöst wie die Verabschiedung eines Gesetzes zur Regelung aktiver Sterbehilfe durch das niederländische Parlament im Jahre 2001. Unwissenheit, Missverständnisse und Vorurteile prägten den öffentlichen Diskurs de letzten Monate.
In der gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe sind beide Länder sehr unterschiedliche Wege gegangen. In Deutschland ist lediglich der Abbruch von lebensverlängernden Maßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten gesetzlich erlaubt. Bei den Nachbarn dagegen sieht die vor kurzem verabschiedete gesetzliche Regelung die Möglichkeit einer aktiven Sterbehilfe vor. Danach ist die Lebensbeendung auf ausdrückliche Bitte des Patienten und nach Einhaltung umfassender Regeln in genau definierten Fällen nicht mehr strafbar.
Vor diesem Hintergrund werden bei dem Symposium in Münster deutsche und niederländische Experten über die Regelungen zur Sterbehilfe in beiden Ländern referieren und diskutieren. Eingeladen sind Juristen, Mediziner, Ethiker und Theologen sowie Personen, die sich in der täglichen Praxis mit der Problematik der Sterbehilfe auseinander setzen.
Information: Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen, Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf, Tel.: 0211-8618-4627, Fax: 0211-8618-4698
Die semantisch ähnlichsten Pressemitteilungen im idw
