Patientenverfügung - Wann ist sie sinnvoll?
Veranstaltung im Uniklinikum Göttingen am Donnerstag, 27. März 2003 um 19 Uhr im Hörsaal 542, Robert-Koch-Str. 40, 37075 Göttingen
(ukg) Jeder von uns kann durch Krankheit, Unfall oder im Alter in die Lage kommen, selbst keine Entscheidungen mehr treffen zu können. Was tun? Eine so genannte "Patientenverfügung" kann zum Beispiel in einem solchen Fall helfen. Was ist eine Patientenverfügung? Wann sollte man sie ausstellen? Auf diese Fragen will die öffentliche Veranstaltung
Patientenforum "Gesundheit im Gespräch"
Patientenverfügung
Donnerstag, 27. März 2003 - 19 Uhr
Universitätsklinikum Göttingen - Hörsaal 542 (Osteingang)
Robert-Koch-Str. 40
37075 Göttingen
Antworten geben.
Eine Patientenverfügung ("Patiententestament") ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie Ihren Willen formulieren für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen oder diese abzulehnen.
Eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht. Mit ihr ermächtigen Sie eine Vertrauensperson, Entscheidungen über ärztliche Eingriffe (oder andere persönliche Angelegenheiten) für Sie zu treffen. Selbst nahe Angehörige (z.B. Ehepartner oder volljährige Kinder) benötigen eine solche Vollmacht, um für Sie entscheiden zu können.
Ergänzend oder alternativ zur Vorsorgevollmacht können Sie auch eine Betreuungsverfügung erstellen. Diese bietet die Möglichkeit, schriftlich für den Fall der Anordnung einer Betreuung durch das Vormundschaftsgericht Vorschläge hinsichtlich der Person des Betreuers sowie der Art und Weise der Betreuung zu machen.
Weitere Informationen und ein detailliertes Programm erhalten Sie bei:
Universität Göttingen - Bereich Humanmedizin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rita Wilp
Robert-Koch-Str. 42
37075 Göttingen
Tel.: 0551/39 - 142 43