Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen schafft Rechtsklarheit
Nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dem Land Nordrhein-Westfalen im Streit um die neu errichtete Universität Duisburg-Essen Recht gegeben. Die Eilanträge aus Kreisen der aufgelösten Universität-Gesamthochschule Essen, mit denen die Bestellung eines Gründungsrektors verhindert werden sollte, wurden als unbegründet abgewiesen. Wissenschaftsministern Hannelore Kraft zeigte sich von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nicht überrascht: "Ich habe nie einen Zweifel gehabt, dass sich unsere Rechtsauffassung durchsetzen wird. Das Land hat die beiden Hochschulen gegründet, NRW muss dann auch das Recht haben, Hochschulen zusammenzuführen."
Das Gericht stellt sinngemäß fest, dass die Antragsteller weder in ihrem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit noch in ihren Beamtenrechten verletzt seien. Die Bestellung eines Gründungsrektors von außen, der vorübergehend auch besondere gesetzliche Befugnisse habe, sei rechtmäßig, weil es aufgrund der besonderen Umstände der Fusion maßgeblich auf die Integrationsfunktion des Gründungsrektors ankomme. Damit ist die Berufung eines Gründungsrektors für die neue Universität Duisburg-Essen durch die Wissenschaftsministerin ohne Abstriche rechtlich zulässig. Dies hat das Verwaltungsgerichts einwandfrei klargestellt. "Gerade die Berufung des Gründungsrektors stand im Zentrum der Kritik der Fusionsgegner. Hier ist nun rechtliche Klarheit geschaffen. Ich appelliere deshalb ausdrücklich an die Einsicht der Kläger, den Klageweg jetzt zu verlassen," betonte Kraft.
Die Ministerin kündigte an, dass die vom Ministerium eingesetzte Findungskommission (unter der Beteiligung der Dekanate aus Duisburg und Essen) mit Hochdruck die Auswahl eines Gründungsrektors fortführen werde. "Ich will eine schnelle Entwicklung vorantreiben, die der Universität Duisburg-Essen eine gute Zukunft weist. Ich würde mir wünschen, dass sich alle diesem Ziel anschließen."