Tarifliche Öffnungsklauseln - oft genutzt
In zahlreichen Flächentarifverträgen gibt es tarifliche Öffnungsklauseln, die eine Anpassung der tariflichen Regelungen und Standards an die betrieblichen Gegebenheiten ermöglichen. In 35 % der Betriebe und 22 % der Dienststellen werden diese Öffnungsklauseln in der Praxis auch genutzt.
Zu diesem Ergebnis kommt die WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2002, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) jetzt in Düsseldorf vorgestellt hat. Besonders häufig genutzt werden Regelungen zu variablen Arbeitszeiten, Arbeitszeitverlängerung und befristeter Arbeitszeitverkürzung. Bei Lohn und Gehalt werden u.a. Einstiegstarife, die Kürzung/Aussetzung der Jahressonderzahlung und das Aussetzen von Tariferhöhungen angewendet.
Die Betriebsräte sehen den anhaltenden Trend zur Verbetrieblichung und Dezentralisierung der Tarifpolitik allerdings überwiegend skeptisch. Lediglich 14 % be-grüßen die Entwicklung, 38 % halten sie für zwiespältig und 42 % beurteilen sie als generell problematisch. Die Personalräte kommen zu einem ähnlichen Urteil. Diese Einschätzung der tarifpolitischen Entwicklung ist seit der ersten WSI-Be-triebs- und Personalrätebefragung im Jahr 1997/98 stabil. Die Begründung für die ausgeprägte Skepsis liegt auf der Hand: Zwei Drittel der Betriebsräte befürchten, dass die Verbetrieblichung dem Arbeitgeber eher die Möglichkeit gibt, seine be-trieblichen Interessen durchzusetzen. Über die Hälfte (55 %) gehen davon aus, dass es zu unterschiedlichen Arbeits- und Einkommensbedingungen im Tarifbe-reich kommt und lediglich ein Viertel (23 %) glaubt, dass der Betriebsrat dadurch größere Einflussmöglichkeiten gewinnt.
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http://www.tarifvertrag.de