Universität Heidelberg nimmt Stellung zu jüngstem Beschluss der Landesregierung
Ruprecht-Karls-Universität begrüßt den Beschluss, die rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Einheiten an den Standorten Heidelberg und Mannheim im wesentlichen unverändert fortbestehen zu lassen - Juristische Fakultät Heidelberg zählt zur unbestrittenen Spitzengruppe in Deutschland
Die Universität Heidelberg begrüßt den Beschluss der Landesregierung, die rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Einheiten an den Standorten Heidelberg und Mannheim im wesentlichen unverändert fortbestehen zu lassen. Damit ist eine Periode lang anhaltender Unsicherheit endlich zum Abschluss gekommen, so dass die Juristische Fakultät und die für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in die Lage versetzt werden, ihre Zukunftsplanungen in Forschung und Lehre nun kraftvoll umzusetzen.
Die Juristische Fakultät Heidelberg zählt gerade auch im Unternehmens-, Wirtschafts- und Europarecht zur unbestrittenen Spitzengruppe in Deutschland und ist seit mehr als drei Jahrzehnten durch Namen wie Hefermehl, Ulmer, Hommelhoff, Müller-Graff und Kronke (zur Zeit Generalsekretär von UNIDROIT) sowie mit den Instituten für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht und für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht hervorragend ausgewiesen. Mit der Berufung des Max-Planck-Direktors von Bogdandy zum Heidelberger Honorarprofessor ist diese Kontinuität unlängst verstärkt worden. Namentlich in ihren wissenschaftlichen Arbeiten haben diese Professoren stets die Brücke hinüber zu den Wirtschaftswissenschaften geschlagen - so etwa in den Bereichen der Institutionenökonomie, der Wettbewerbstheorie, der Organisationslehre, der Bilanzierung und der Wirtschaftsprüfung.
Der Beschluss der Landesregierung gibt der Juristischen Fakultät in Heidelberg die Möglichkeit, diese ihre Tradition unverändert fortzuführen. Schon im nächsten Jahr wird sie dieser Tradition im Rahmen der (von Heidelberg wesentlich angestoßenen) Reform der Juristenausbildung durch zwei Schwerpunkte "Unternehmens- und Steuerrecht" sowie "Binnenmarktrecht und Wirtschaftsverfassung" Rechnung tragen. In der Forschung öffnet die Juristische Fakultät das Unternehmensrecht noch stärker zum Kapitalmarktrecht hin und führt die Arbeiten zum europäischen Gesellschaftsrecht zielgerichtet fort: An der Entwicklung der "Europäischen Aktiengesellschaft" ist Heidelberg seit Jahrzehnten beteiligt, und die "Europäische Privatgesellschaft", die die EU-Kommission in dieser Woche in ihr Aktionsprogramm aufgenommen hat, haben Heidelberger Wissenschaftler maßgeblich mitkonzipiert. Die Juristische Fakultät wird weiterhin mit ihren beiden wirtschaftsrechtlichen Instituten und im Zusammenwirken mit dem hiesigen Max-Planck-Institut das Recht des europäischen Binnenmarktes, des Welthandels und der Wirtschaftsverfassung mitgestaltend begleiten und die Forschungsergebnisse auch auf anderen Kontinenten vorstellen.
Die Universität Heidelberg begrüßt, dass der Bestand der Volkswirtschaftslehre in seiner innovativen Ausrichtung gestärkt wird. Die für die Heidelberger Volkswirtschaft notwendigen Ausbildungselemente in der Betriebswirtschaftslehre sollen nach der Vorstellung der Landesregierung künftig von der Universität Mannheim erbracht werden. Das Heidelberger Rektorat wird mit Sorgfalt darauf bedacht sein, dass eine auf die besonderen Belange der angehenden Heidelberger Volkswirte zugeschnittene und qualitativ hochwertige Lehre durch Professoren der Betriebswirtschaft auf Dauer sichergestellt bleibt. Die Verknüpfungen zwischen Volks- und Betriebswirtschaft im Heidelberger Graduiertenkolleg und im Institut für Umweltökonomie müssen aufrechterhalten werden. Die Gespräche hierzu werden umgehend schon vor Eingang des Ministerialerlasses aufgenommen.
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