Arbeitsschutz hat erste Priorität
Tagung des Arbeitskreises der Fachhochschulkanzler
"Gefahrstoffverordnung und Arbeitsschutz" an der
Fachhochschule Esslingen - Hochschule für Technik vom 30.10. bis 02.11.03
Alles ist gut, solange nichts passiert. Aber wenn etwas passiert, wird nach dem Schuldigen gesucht. Deshalb gibt es Sicherheitsbestimmungen, die der Prävention dienen und die immer mehr angepasst und aufgrund der vielen neuen Technologien erneuert werden müssen. Wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gefahrstoffbereich und Umweltschutz an Fachhochschulen umgesetzt wird, ist Thema einer dreitägigen Tagung des Arbeitskreises der Fachhochschulkanzler in Deutschland.
Arbeitsschutz muss erste Priorität besitzen, denn ein Menschenleben darf nicht fahrlässig auf dem Spiel stehen. An Fachhochschulen arbeiten viele Studierende in den Laboren und haben Kontakt zu gefährlichen Stoffen und mit mechanischen oder elektrischen Anlagen. Der richtige Umgang muss geschult werden. Das beginnt schon damit, dass es eine Vorschrift gibt, die besagt, dass in Laboren nicht gegessen werden darf. Brandschutzbestimmungen, Bestimmungen zum richtigen Umgang mit Laser oder chemischen Stoffen gehören weiterhin dazu. Aber auch für die Mitarbeiter an den Hochschulen ist der Arbeits- und Gesundheitschutz wichtig und liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. An den Hochschulen sind dies, je nach Bundesland, nicht nur die Verwaltungsleiter oder Rektoren sondern auch die Dekane und Professoren.
Der Arbeitskreis wurde vor 11 Jahren in Nordrhein-Westfalen aufgrund der steigenden Zahl an Vorschriften gegründet. Die Aufgabe besteht in der Auswertung, Aufbereitung und Information von Gesetzen im Arbeits- und Gesundheitsbereich. Den Vorsitz leitet der Kanzler der FH Münster, Dr. Werner Jubelius. Die Gefahrstoffbeauftragten und Sicherheitsingenieure werden bei der Tagung Vorschriften, Hinweise und neue Gesetzentwürfe diskutieren und ihre Umsetzung an der Hochschule besprechen.
Ein Blick in die Industrie steht mit auf der Tagesordnung. Der Besuch der Firma Bosch GmbH gilt dem dortigen System der Qualitätssicherung im Bereich Arbeitssicherung, Managementsysteme und Qualitätsüberwachung. Die Firma Bosch ist Vorreiter auf diesem Gebiet. Die Fachhochschulen können davon sicherlich profitieren, denn auch sie haben sich in seit einigen Jahren der Qualitätssicherung verstärkt zugewandt.
Die Tagung "Gefahrstoffverordnung und Arbeitsschutz" findet an der FHTE vom 30. September bis 02. Oktober 2003 statt. Das Tagungsprogramm und weitere Informationen erhalten Sie
bei
Edda Binder, Gefahrschutzbeauftragte der Fachhochschule Esslingen - Hochschule für Technik, Tel. 0711/397 34 20 oder -35 49
Email: edda.binder@fht-esslingen.de