HRK-Plenum diskutiert Strukturvorgaben der KMK für Bachelor und Master
Detailregelungen der staatlichen Seite stehen Internationalisierung im Wege
Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat den HRK-Präsidenten am 4. November in Bonn in seinen kritischen Äußerungen zu den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) zu Bachelor- und Masterstudiengängen bestärkt. Die Hochschulen bedauerten, dass die KMK-Plenarversammlung am 10. Oktober nicht auf die Verabschiedung von Strukturvorgaben verzichtet, sondern Detailregelungen vorgegeben hat, die den Gestaltungsspielraum der Hochschulen unnötig einengen.
Die zuvor verabschiedeten "Zehn Thesen" der KMK hätten eine ausreichende Grundlage für die Reform der Studienstruktur geliefert. Das Plenum der HRK kritisierte vor allem, dass die KMK diesen Beschluss gegen das dezidierte Petitum der deutschen Hochschulen gefasst hat. HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens erläuterte das Votum des Plenums am 5. November in Berlin: "Gerade die Gewährleistung der internationalen Kompatibilität der Studienstruktur wird durch die spezifisch deutschen, einseitig von staatlicher Seite festgelegten Regelungen erschwert." Dies sei für die Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes nicht förderlich. "Es ist nicht im Interesse der Entwicklung des deutschen Hochschulwesens, dass die Länder den Handlungsspielraum der Hochschulen und ihre Möglichkeiten der Profilbildung unnötig beschneiden", sagte Gaehtgens.
Er hoffe, dass es möglich sei, mit der Kultusministerkonferenz über diese Frage noch einmal in Dialog zu treten und eine Zurückschneidung der Detailregelungen zu erreichen.
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