Max-Planck-Gesellschaft führt W-Besoldung ein
Vom kommenden Jahr an kann die Max-Planck-Gesellschaft ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Leitungspositionen besondere Leistungsbezüge gewähren. Diese neue Möglichkeit eröffnet das Professorenbesoldungsreformgesetz ("W-Besoldung"), das die Max-Planck-Gesellschaft als erste außeruniversitäre Forschungseinrichtung umsetzt. Dadurch ist die Forschungsorganisation in der Lage, herausragenden Wissenschaftlern - insbesondere aus dem Ausland oder aus der Industrie - künftig konkurrenzfähige Gehälter anzubieten - auch wenn diese über den bislang gültigen Besoldungsobergrenzen liegen sollten. Allerdings muss die Max-Planck-Gesellschaft den Mehraufwand für die Professorenbesoldung aus einem begrenzten Budget auffangen. Für dieses Budget wird der bisherige Besoldungsaufwand zu Grunde gelegt. Dieser Verfügungsrahmen kann jährlich um zwei, insgesamt um zehn Prozent gesteigert werden.
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http://www.mpg.de/bilderBerichteDokumente/dokumentation/pressemitteilungen/2003/pressemitteilung200312041/
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