Zentrale Erfassung der von den Kammern bestätigten Qualifizierungsbausteine
- Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung beschließt Empfehlung -
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat auf seiner Sitzung am
12. Dezember 2003 das Thema "Zentrale Erfassung der von den Kammern bestätigten Qualifizierungsbausteine nach der Rechtsverordnung über die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung (BAVBVO)" beraten und dazu folgende Empfehlung verabschiedet:
"Damit eine möglichst vollständige Erfassung der durch die Kammern bestätigten Qualifizierungsbausteine erreicht wird, sollen die Kammern über ihre im Hauptausschuß vertretenen Dachverbände aufgefordert werden, der Dokumentationsstelle (BIBB/GPC, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn) unter Wahrung des Urheberrechts alle bestätigten Qualifizierungsbausteine zu melden / zu übersenden."
Zum Hintergrund der Empfehlung:
Durch das "Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", das im Zuge der gesetzlichen Umsetzung der Vorschläge der sog. Hartz-Kommission am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, wird die Berufsausbildungsvorbereitung als eigenständiger Teil der Berufsbildung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert. Kern dieser Berufsausbildungsvorbereitung nach dem BBiG ist das Angebot von Qualifizierungsbausteinen als inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten. Diese Lerneinheiten bzw. Qualifizierungsbausteine sind von den Anbietern von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung (Bildungsträger, aber auch Betriebe) aus den Inhalten anerkannter und durch Ausbildungsordnung geregelter Ausbildungsberufe zu entwickeln.
Über die im Rahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung durchlaufenen Qualifizierungsbausteine erhält der Jugendliche bzw. junge Erwachsene eine Bescheinigung. In der "Rechtsverordnung über die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung (BAVBVO)", die am 22. Juli 2003 in Kraft getreten ist, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Einzelheiten hierzu geregelt. Danach obliegt den Kammern als zuständigen Stellen, auf Antrag des Anbieters die Übereinstimmung des Qualifizierungsbildes mit den Vorgaben der BAVBVO (§ 4, Anlage 1) zu bestätigen. Die Rechtsverordnung gibt vor, in welcher Form diese Bestätigung zu erfolgen hat.
Um einen Gesamtüberblick über die nach der BAVBVO erstellten und durch die zuständigen Stellen bestätigten Qualifizierungsbausteine zu erhalten und diese an zentraler Stelle verfügbar zu machen, wurde beim Good Practice Center Benachteiligtenförderung (GPC) des BIBB eine Datenbank eingerichtet, in der bundeszentral alle durch die Kammern bestätigten Qualifizierungsbausteine gesammelt und nach einheitlichem Muster dokumentiert werden. Diese Datenbank steht den Kammern, den Betrieben und den Bildungsträgern zur Information und zum Transfer zur Verfügung.
Weitere Informationen:
http://www.good-practice.de/bausteine
Die semantisch ähnlichsten Pressemitteilungen im idw
