Modelluniversität Lüneburg:Entwurf eines Fusionsgesetzes wird diskutiert
Die künftige Modelluniversität Lüneburg gewinnt weiter an Kontur. In seiner ersten Sitzung im neuen Jahr hat sich der Präsidienausschuss - Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulleitungen von Universität und Fachhochschule Lüneburg - unter der Moderation von Professor Dr. Detlef Müller-Böling vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) mit dem Entwurf für ein Fusionsgesetz beschäftigt. Anfang Februar soll der Entwurf mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) in Hannover erstmals diskutiert werden.
Mehr als vier Stunden feilten die Mitglieder des Präsidienausschusses am
26. Januar am Gesetzentwurf. Einige zentrale Positionen zeichneten sich dabei ab:
1. Starttermin für die neue Universität Lüneburg soll der 1. Januar 2005 sein. Die ersten neuen Studiengänge sollen möglichst schon zum Wintersemester 2005/2006 angeboten werden.
2. Für eine Übergangszeit bis Ende 2009 soll eine Organisationsstruktur gefunden werden, die es ermöglicht, mit den Aufgaben der neuen Universität zu beginnen, gleichzeitig aber die auslaufenden Aufgaben der alten Körperschaften Universität und Fachhochschule zuende zu führen. Während es Aufgabe der beiden letztgenannten Körperschaften sein müsste, die bisher existierenden Diplom-, bzw. Magisterstudiengänge zu betreuen, würde die neue Körperschaft "Universität Lüneburg" die neu einzurichtenden Studiengänge anbieten, die flächendeckend nach der neuen
Bachelor-/Master-Struktur aufgebaut werden sollen, und die sich aus dem an beiden Hochschulen vertretenen Fächerspektrum speisen.
3. Diskutiert wurde auch über Fragen des Hochschulzugangs, die für die neue Universität geregelt werden müssen. Für sie ebenso wie etwa für die Frage des Umfangs der künftigen Lehrverpflichtung der Hochschullehrer sollen im Rahmen des Fusionsgesetzes flexible Regelungen geschaffen werden. Die so entstehenden Freiräume wollen die Hochschulleitungen vor allem nutzen, um eine gute Betreuungsqualität für die Studierenden sicherzustellen.
4. Bereits im Herbst 2004 sollen die Wahlen zu einem gemeinsamen Großen Senat stattfinden. Eine erste wichtige Aufgabe dieses neuen, gemeinsamen Gremiums wird dann die Einrichtung einer Findungskommission für die Wahl einer neuen Präsidentin oder eines neuen Präsidenten sein.
Der Entwurf des Fusionsgesetzes wird in den Selbstverwaltungsgremien beider Hochschulen in den Folgewochen intensiv erörtert werden.
Weiteren Diskussionsbedarf zwischen Uni und FH gibt es noch hinsichtlich der künftigen Amtsbezeichnung für Professorinnen und Professoren der neuen Universität Lüneburg. Bisher gibt es im Titel die offizielle Unterscheidung zwischen "Universitätsprofessor" und "Professor an einer FH". "Auf die Zukunft bezogen brauchen wir ein neues Amt", so CHE-Moderator Professor Müller-Böling, "denn die Differenzierung zwischen Uni und FH ist dann Geschichte."
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