Terrorismusbekämpfung durch Streitkräfte
Seit den Ereignissen des 11. September 2001 sehen die Mitgliedstaaten der NATO und der EU im Einsatz der Streitkräfte ein Mittel zur Terrorismusbekämpfung. Eine Tagung an der Universität Bonn geht am 26. und 27. Februar der Frage nach, welche verfassungsrechtlichen Einsatzvoraussetzungen derartige Einsätze haben und wie sie rechtsstaatlich überwacht werden können. Die Tagung findet im Festsaal des Universitäts-Hauptgebäudes statt. An der Veranstaltung können auch Vertreter der Medien teilnehmen; in diesem Fall wird um Anmeldung unter der unten angegebenen E-Mail-Adresse gebeten.
Die Frage nach den rechtlichen Anforderungen militärischer Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus erfordert eine Vielzahl unterschiedlicher Überlegungen: Das Mandat der Streitkräfte zur Herstellung von innerer Sicherheit und Ordnung ist zu prüfen; Formen der asymmetrischen Kriegführung stellen das Völkerrecht vor neue Herausforderungen. Dabei sind nicht nur die Regeln des humanitären Völkerrechts, sondern auch die menschenrechtlichen Bindungen der teilnehmenden Staaten zu berücksichtigen. Zugleich ist die Grenze zwischen polizeilichem und militärischem Vorgehen gegen Terroristen auszuloten.
Veranstalter der Tagung ist die Deutsche Gesellschaft für Wehrrecht und Humanitäres Völkerrecht in Zusammenarbeit mit den Instituten für Völkerrecht der Universitäten Bonn und Göttingen, dem Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin und dem Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam.
Weitere Informationen zum Tagungsprogramm und zu den Referenten gibt es im Internet unter http://www.deutsches-wehrrecht.de/DtGfWuHV/Bonn/ProgBonn.pdf
Weitere Informationen:
http://www.deutsches-wehrrecht.de/DtGfWuHV/Bonn/ProgBonn.pdf