Weiterbildung: Rechtslage und Praxis der Patentierung von Software
Mit dem Titel "Entwicklung der Schutzrechtslage für Softwarepatente" bieten die Fortbildungsstelle Campus-Akademie und die Patentberatungsstelle der Universität Bayreuth am 2. April ein Weiterbildungsseminar an.
Bayreuth (UBT). Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Software patentiert werden kann, ist nicht einfach zu beantworten. Sie ist aber für Software-Entwickler von zunehmender Bedeutung, um ihre eigenen Produkte zu schützen und um sicherzustellen, dass sie keine Schutzrechte anderer verletzen.
Die Fortbildungsstelle der Universität Bayreuth "Campus-Akademie" und die Patentberatungsstelle der Universität Bayreuth bieten hierzu am 2. April 2004 das Seminar "Softwarepatentierung . quo vadis? Entwicklung der Schutzrechtslage für Softwarepatente" an. Kompetente Referenten aus Universität, Wirtschaft und Politik stellen aus ihrer jeweiligen Perspektive die gegenwärtige Rechtslage, ihre sich abzeichnende Entwicklung und die Praxis der Softwarepatentierung dar. Die Teilnehmer des Seminars erhalten hierdurch ein umfassendes Bild, welches sie in der Diskussion mit den Referenten noch abrunden und auf ihre Belange fokussieren können.
Die Teilnahmegebühr beträgt 250,00 EUR (zzgl. MwSt.).
Weitere Informationen:
http://www.campus-akademie.uni-bayreuth.de/files/akademie.html