HRK-Präsident findet Wolffsohns Äußerungen unerträglich
Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Professor Dr. Peter Gaehtgens, hat heute zu den Äußerungen von Professor Dr. Wolffsohn, Hochschullehrer an der Universität der Bundeswehr München, vom 5. Mai 2004 Stellung genommen. Professor Dr. Wolffsohn hatte bei einem Medienauftritt die Ansicht vertreten, Folter sei ein legitimes Mittel der Abwehr von Terrorismus.
"In aller erforderlichen Deutlichkeit distanziere ich mich von dieser Äußerung und der ihr zugrunde liegenden Überzeugung. Sie widerspricht unseren fundamentalen Vorstellungen von Menschenrechten und damit elementaren Grundprinzipien unserer gesellschaftlichen Ordnung", sagte Gaehtgens. "Eine solche Äußerung ist deswegen besonders unerträglich, weil sie von einem Hochschullehrer stammt, der in dieser Funktion einen Einfluss auf die Meinungs- und Persönlichkeitsbildung junger Menschen ausüben kann und daher eine besondere Verpflichtung zur Vermittlung eines von Humanität und Toleranz getragenen Menschen- und Gesellschaftsbildes hat. Das für die Hochschulen und alle in ihnen tätigen Wissenschaftler wichtige Prinzip der Freiheit der Wissenschaft und damit auch der Freiheit der akademischen Lehre an einer Hochschule kann nicht als begründender Deckmantel für Ansichten und Äußerungen in Anspruch genommen werden, die nach meiner Meinung eindeutig außerhalb von Recht und Moral stehen."
Gaehtgens erklärte ferner: "Es ist aus rechtlichen Gründen von Bedeutung, dass Herr Professor Wolffsohn seine Äußerungen als Privatperson und außerhalb des Lehrbetriebes gemacht hat. Zu der Bewertung des Vorgangs aus Sicht der Universität hat der Präsident der Universität der Bundeswehr München, Herr Professor Dr. Dr. Lößl, sowie die Erweiterte Hochschulleitung öffentlich das Notwendige und Angemessene gesagt; diese Äußerungen finden meine volle Unterstützung. Ich bin sicher, dass ich dies auch im Namen der in der Hochschulrektorenkonferenz vertretenen Hochschulen in Deutschland sagen kann."