Kein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen
Die Delegiertenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), der 145 wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaften mit rund 170.000 Einzelmitgliedern angehören, hat sich bei ihrer letzten Sitzung in Frankfurt am Main intensiv mit dem Vorschlag der Landesregierung von Schleswig-Holstein beschäftigt, ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen ins Tierschutzgesetz aufzunehmen.
Die Delegierten der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften haben das Präsidium der AWMF beauftragt, den Ministerpräsidenten der Länder die nachfolgende Stellungnahme zu übermitteln:
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat mit Sorge, aber auch mit Unverständnis zur Kenntnis nehmen müssen, dass sich das Bundesland Schleswig-Holstein eine Initiative der Tierschutzverbände zu eigen gemacht und eine Gesetzesvorlage (Ratsdrucksache 157/04) im Bundesrat umgesetzt hat, deren Inhalt das Verbandsklagerecht der Tierschutzverbände unter Hinweis auf Art. 20a GG festschreiben soll.
Unsere wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften haben in der Vergangenheit wesentliche Beiträge zu einer Erweiterung und Verbesserung der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten in der ärztlichen Versorgung beigetragen. Dabei waren tierexperimentelle Verfahren ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Forschungsprojekte, die diesen Fortschritt ermöglicht haben, und sie werden es auch auf lange Sicht noch bleiben müssen.
Bei den Genehmigungsverfahren für Forschungsvorhaben mit tierexperimenteller Methodik werden die Tierschutzorganisationen intensiv beteiligt. Die geplante Einführung des Verbandsklagerechts in das Tierschutzgesetz eröffnet ideologisch festgelegten Gegnern tierexperimenteller Forschungsvorhaben eine weitere Möglichkeit, mit Hilfe solcher Verbandsklagen Forschungsvorhaben mit aktueller, Erfolg versprechender Fragestellung langfristig zu verzögern oder gar unmöglich zu machen. Angesichts der äußerst begrenzten Forschungsmittel sowie der dringenden Notwendigkeit, dem Forschungsstandort Deutschland den Rücken zu stärken und ihm durch Schaffung angemessener Rahmenbedingungen die notwendige staatliche Unterstützung zukommen zu lassen, sind derartige die Forschung behindernde gesetzliche Regelungen nicht vertretbar.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) fordert daher die Ministerpräsidenten aller Bundesländer auf, der Ratsdrucksache 157/04 nicht zuzustimmen.
Weitere Informationen:
http://awmf.org/res/stn-vkrt.htm