BVG-Urteil zur 5. HRG-Novelle weist politisch in die falsche Richtung
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Hochschulrahmengesetz-Änderung von 2002 weist nach Einschätzung der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF) und des Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung CEWS politisch in die falsche Richtung.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Hochschulrahmengesetz-Änderung von 2002 weist nach Einschätzung der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF) und des Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung CEWS politisch in die falsche Richtung, da auf diesem Wege die bundeseinheitliche Reform des Qualifikationsweges zur Professur vorerst außer Kraft gesetzt und unnötige Rechtsunsicherheit bei vielen jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geschaffen worden ist.
Eine Reformierung und Modernisierung der Karrierestrukturen, wie sie mit der Juniorprofessur begonnen wurden, ist nicht nur im Interesse der generellen Attraktivität deutscher Hochschulen für junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, sondern auch aus gleichstellungspolitischer Sicht dringend erforderlich. Bezüglich der Teilhabe von Frauen an Wissenschaft und Forschung nimmt Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich einen der letzten Plätze ein. Ursache dafür sind nicht zuletzt die Karrierestrukturen in der Wissenschaft. Bei der Habilitation handelt es sich trotz deutlicher Steigerung des Frauenanteils in den letzten Jahren immer noch um die Qualifikationsstufe, die für viele Frauen eine Zugangsbarriere zur Professur bildet. Die Besetzung der Juniorprofessuren weist im übrigen an vielen Hochschulen eine deutlich höhere Transparenz als die Besetzung der bisherigen AssistentInnnenstellen auf, da Juniorprofessuren weitgehend analog zu Lebenszeitprofessuren besetzt werden. Transparente, ausschließlich auf Leistung und Qualifikation bezogene Rekrutierungen gehören aber zu den Voraussetzungen für die Verwirklichung von Chancengleichheit. Auch aus diesem Grund ist die Juniorprofessur sinnvoll.
Die Selbstständigkeit in Forschung und Lehre wird von den jetzt tätigen Juniorprofessorinnen und -professoren durchgängig begrüßt. Diese Unabhängigkeit ist erforderlich, um die deutschen Hochschulen sowohl für im Ausland tätige Forscher und Forscherinnen als auch für den qualifizierte weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs attraktiv zu machen. Wenn es von Seiten der Betroffenen überhaupt Kritik gibt, dann betrifft diese nicht das Konzept selbst, sondern dessen unzureichende Umsetzung (Ausstattungsfragen, Unklarheit über die Evaluationskriterien, noch ausstehende Integration des tenure-track-Konzepts in die Personalplanung der Hochschulen). Dies spricht aber nicht gegen die Juniorprofessur, sondern im Gegenteil für ihre konsequente Umsetzung und Fortentwicklung.
Das BVG-Urteil behindert die Einführung der Juniorprofessur in eigener Kompetenz in den Ländern in keiner Weise, und die in den meisten Ländern bereits geltenden Regelungen zur Juniorprofessur behalten unverändert Geltung. Wir appellieren an die zuständigen Landesregierungen, trotz der neuen Rechtslage auch in Zukunft eine grundsätzlich einheitliche Personalstruktur zu sichern, die der im Hochschulwesen geforderten überregionalen Mobilität, die auch vor Ländergrenzen nicht halt machen darf, Rechnung trägt.
Mit dem BVG-Urteil sind zugleich die neuen Befristungsregelungen der 5. HRG-Novelle außer Kraft gesetzt worden. Bei der im Interesse der Rechtssicherheit der Betroffenen zwingend erforderlichen baldigen Einigung über die Neuregelung sollte die Gelegenheit nicht ungenutzt bleiben, hier in einzelnen Punkten Korrekturen vorzunehmen.
Kontakt:
Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF):
Dr. Marianne Kriszio
Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Tel.: 030/2093-2840,
e-mail: marianne.kriszio@uv.hu-berlin.de
Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung CEWS
Dr. Brigitte Mühlenbruch
Universität Bonn
Poppelsdorfer Allee 15
53115 Bonn
Tel.: 0228/73-4836
e-mail: cews-info@cews.uni-bonn.de
Weitere Informationen:
http://www.bukof.de
http://www.cews.uni-bonn.de
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