Rektoren kritisieren Hochschulreform
Der Vorsitzende der baden-württembergischen Rektorenkonferenz, Eberhard Schaich, Rektor der Universität Tübingen, äußerte sich unzufrieden und besorgt über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Hochschulreform, die der Ministerpräsident am 5. Oktober vorstellte.
"Wesentliche Entscheidungsrechte vom Staat auf einen extern dominierten Aufsichtsrat statt auf die Universität selbst zu verlagern, verstehe ich nicht als Stärkung der Autonomie", kommentierte Eberhard Schaich die Aussage von Wissenschaftsminister Frankenberg, dass die Eigenverantwortung der Universität mit dem neuen Gesetz ausgebaut werde. Die gegebenen Leitungsstrukturen der Universitäten hätten sich hervorragend bewährt, wie man aus den Rankings sehe, und bedürften keiner Revision.
Zwar dürften die Hochschulen ihre Professoren nun selbst berufen, doch benötigten sie dabei das Einverständnis des Wissenschaftsministeriums. Dieses lehne aber eine gesetzliche Frist für die Einverständniserklärung ab, so dass nicht absehbar sei, dass die Verfahren tatsächlich schneller und effizienter abliefen. Zudem nehme das Land gerade seine ursprüngliche Zusage bei der neuen Professorenbesoldung zurück, um bei den künftigen Ruhegehältern zu sparen. Die Entscheidung zu treffen, welche Neuberufenen mit besonders niedrigen Bezügen abgefunden werden sollen, werde auf die Universitäten verlagert. Mit der Plafondierung der Gehaltssumme auf 2001 sei kein Staat zu machen. "Damit schwächt das Land die hervorragende Stellung seiner Universitäten im Wettbewerb, die das letzte "Focus"-Ranking erneut belegt hat", sagte Eberhard Schaich.
Konsequenz vermisse man auch bei der Einführung der gestuften Studiengänge. "Wenn das Kultusministerium zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bereit ist, bei der Ausbildung von Gymnasiallehrern zu Bachelor- und Masterstrukturen überzugehen, bleibt unklar, warum man dann den Ingenieurwissenschaften mit ihrem international hoch anerkannten Diplom nicht dieselben Freiräume gewährt." Für die Geisteswissenschaften bringe es dagegen enorme Schwierigkeiten, die gestuften Studiengänge gleichzeitig neben einer traditionellen Lehramtsausbildung laufen zu lassen, da für die Bachelor-Ausbildung die Studieninhalte grundlegend neu gestaltet werden müssten.
Eberhard Schaich befürchtet mit dem neuen Gesetz Qualitätseinbußen bei den Universitäten, denn es werde eine Tendenz zur Nivellierung aller Hochschularten deutlich. Neuerdings seien die Berufsakademien mit ihrer dualen Studienstruktur einbezogen, obwohl sie bisher nicht zu den Hochschulen rechneten. Auch habe man den Wunsch der Universitäten ignoriert, die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses als eine ihrer Aufgaben festzuhalten. "Die Nachwuchswissenschaftler sind für Forschung und Entwicklung unseres Landes von erstrangiger Bedeutung; daher muss sich ihre Ausbildung als eine der Kernaufgaben der Universitäten auch im Gesetz wiederfinden", betonte Eberhard Schaich.
Man anerkenne jedoch, dass auf Anregung der Universitätsrektoren eine größere Zahl von Einzelbestimmungen des Gesetzes verbessert worden sei.
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